Leiche im Kofferraum: Todesschütze zu zwölf Jahren Haft verurteilt

Saarbrücken/Kirkel · Das Schwurgericht hat den Inhaber eines Hausmeisterdienstes wegen Mordes aus Habgier zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Gegen seine mutmaßliche Auftraggeberin wurde lebenslange Haft verhängt. Das 61-jährige Opfer war im Juni 2013 im Kofferraum seines Autos auf einem Parkplatz tot aufgefunden worden.

 Im Kofferraum dieses Wagens fand die Polizei die Leiche des 61 Jahre alten Vermissten Peter P. aus Kirkel-Limbach. Foto: Becker&Bredel

Im Kofferraum dieses Wagens fand die Polizei die Leiche des 61 Jahre alten Vermissten Peter P. aus Kirkel-Limbach. Foto: Becker&Bredel

Foto: Becker&Bredel

Im Prozess um den Mord an dem 61 Jahre alten Peter P. aus Kirkel ist gestern das Urteil gefallen. Beide Angeklagte wurden schuldig gesprochen. Der geständige Täter, der 44-jährige Christian F. aus Dillingen, erhielt zwölf Jahre Haft. Die 55-jährige Versicherungsmaklerin Renate V. aus Homburg wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Sie bestritt jedoch, den Auftrag für den Mord erteilt zu haben.

Der Computerfachmann P. war am 7. Juni 2013 auf einem Parkplatz bei Rehlingen-Siersburg tot aufgefunden worden. Er lag von vier Kugeln getroffen im Kofferraum seines eigenen Autos. Ein Zeuge brachte die Ermittler auf die richtige Spur. Er gab an, Renate V. habe ihm Geld geboten, um P. etwas anzutun. Das habe er aber für einen Scherz gehalten und abgelehnt. Die Tat übernahm dann offenbar Christian F., der ein Geständnis ablegte: Sein Hausmeisterservice sei zu der fraglichen Zeit wegen seines Drogenkonsums in finanziellen Schwierigkeiten gewesen, seine Partnerin habe ein Kind erwartet. Deshalb habe er den Auftrag angenommen und die tödlichen Schüsse auf Peter P. in einer leer stehenden Wohnung in Saarlouis abgegeben. Sein Lohn: ein fast neuer Mazda CX7 im Wert von 28 000 Euro - bei einem Homburger Autohaus bestellt und finanziert von Renate V. Nach seinen eigenen Angaben hat der Angeklagte F. von der mitangeklagten V. auch Geld bekommen, um ihren in der Schweiz lebenden Schwiegersohn zu töten. Zu der Tat kam es aber nicht.

Renate V. wies die Vorwürfe von Anfang an zurück. Ihr Verteidiger gab an, die 55-Jährige habe mit dem gewaltsamen Tod von P. nichts zu tun. Der Angeklagte Christian F. sei der alleinige Täter. Er habe P. getötet, weil er Schulden bei diesem hatte. Nach Feststellung der Ermittler und des Gerichts war es allerdings Renate V., die diese Schulden bei dem späteren Opfer hatte. Es gebe einen Schuldschein über 46 000 Euro, der aber nicht unterschrieben wurde. Zudem gebe es einen E-Mail-Verkehr, in dem P. von der Angeklagten V. immer drängender die Bezahlung der Schulden gefordert habe. Zuletzt habe P. mit einem Anwalt gedroht. Kurz darauf war er tot. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagte V. wird dagegen Revision einlegen.

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