Lebensmittel mit bestimmten Farbstoffen müssen nun gekennzeichnet werden

Merzig/Saarbrücken. Seit dem 20. Juli dieses Jahres müssen Lebensmittel, die mit bestimmten Azofarbstoffen oder Chinolingelb gefärbt sind, den Warnhinweis auf der Packung tragen "Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen"

Merzig/Saarbrücken. Seit dem 20. Juli dieses Jahres müssen Lebensmittel, die mit bestimmten Azofarbstoffen oder Chinolingelb gefärbt sind, den Warnhinweis auf der Packung tragen "Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen". Insbesondere die bei Kindern beliebten Süßigkeiten wie Fruchtgummis, Bonbons, Limonaden, Götterspeise, aber auch Backdekor werden mit den problematischen Stoffen gefärbt. "Wenn Azofarbstoffe für Kinder bedenklich sind, sollten sie gleich verboten werden, zumal die Lebensmittelindustrie jetzt bewiesen hat, dass diese nicht gebraucht werden. Die meisten Hersteller haben auf Pflanzenfarbstoffe umgestellt", so die Verbraucherzentrale des Saarlandes Betroffen von der Kennzeichnungspflicht sind die Azofarben Tatrazin (E 102), Gelborange S (E 110), Azorubin (E 122), Cochenillerot (E 124a) und Allurarot (E 129) sowie ein weiterer Farbstoff namens Chinolingelb (E 104). Schon lange stehen diese Farbstoffe in der Kritik, unter anderem wegen des Verdachts, pseudoallergische Reaktionen hervorzurufen. Zwar ist das Immunsystem hier nicht wie bei klassischen Allergien beteiligt, die auftretenden Symptome wie Nesselsucht, Asthma oder Hautödeme sind aber ebenso dramatisch. Eine Studie der Universität Southampton kam im Jahr 2007 zu dem Ergebnis, dass der Konsum von einem Gemisch der Azofarben bei Kindern zu Hyperaktivität und Aufmerksamkeitsdefiziten führen kann. Dies war in der Europäischen Union der Anlass, das Gesetz zu ändern. Die Lebensmittelindustrie schätzt diese Farbstoffe, da sie sich gut bewährt haben, licht- und säurebeständig und hitzestabil sind. Dass man peppig bunte Süßwaren auch anders herstellen kann, beweisen Bio-Produzenten, die ihre Produkte mit natürlichen Pflanzen- und Fruchtextrakten färben. Dazu zählen Chlorophyll, Rote Bete, Spinatextrakt oder Holundersaft. Kinder kaufen ihre Süßigkeiten, ohne das Kleingedruckte auf der Verpackung zu studieren. Daher wäre das Verbot der problematischen Farbstoffe, wie es Verbraucherzentralen seit langem fordern, der bessere Weg gewesen, um gesundheitliche Beschwerden durch den Verzehr solcher Produkte auszuschließen. Bio-Lebensmittel dürfen nach den Bestimmungen der EU-Öko-Verordnung keine künstlichen Farbstoffe enthalten und sind eine sichere Alternative. Daher empfiehlt die Verbraucherzentrale, die Zutatenliste zu studieren oder auf Bio-Produkte zuzugreifen. redVerbraucherberatungsstelle Merzig, Tel. (0 68 61) 54 44.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort