Lebacher wegen Betrugs in 172 Fällen verurteilt

Saarbrücken · Der Zoll hat einen Saarländer mit 90 000 Euro in der Tasche gestoppt. Den Großteil des Geldes musste der Mann hier lassen – durfte dann aber nach Mexiko fliegen. Im Saarland wurde er derweil in Abwesenheit wegen Betrugs verurteilt.

 Der 54-jährige Lebacher wollte in Mexiko angeblich eine Strandbar eröffnen.

Der 54-jährige Lebacher wollte in Mexiko angeblich eine Strandbar eröffnen.

Foto: dpa

Das Landgericht hat jetzt einen 54-jährigen Unternehmer aus Lebach wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 172 Fällen zu einer weiteren Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Insgesamt verhängten die Strafrichter für die aktuellen und für bereits abgeurteilte Taten eine Gesamtstrafe von viereinhalb Jahren Haft ohne Bewährung.

Das Urteil wurde in Abwesenheit des Angeklagten verkündet. Der 54-Jährige war kurz zuvor nach Mexiko geflogen - angeblich um dort eine Bar am Strand zu kaufen. Das sei schon immer ein Traum von ihm gewesen. Aber er wolle nicht nach Mexiko auswandern, sondern nur Urlaub machen und das mit dem Nützlichen verbinden, hatte er vor seinem Abflug dem Zoll in Frankfurt erzählt. Dort hatte er bei der Ausreise rund 81 700 Euro und 10 000 US-Dollar Bargeld angemeldet. Zur Herkunft des Geldes berichtete der 54-Jährige unter anderem, dass es seine Ersparnisse und die seiner verstorbenen Mutter seien. Dem Zoll kam das seltsam vor. Wegen des Verdachts der möglichen Geldwäsche musste der Mann deshalb den Großteil des Geldes in Frankfurt lassen. Lediglich 320 Euro und 3500 US-Dollar durfte er mitnehmen. Wie lange er in Mexiko bleiben wird, ist unklar. Sobald er zurückkommt, dürften aber die Handschellen klicken. Das Landgericht hat Haftbefehl erlassen.

Der Angeklagte und seine verstorbene Mutter haben nach Feststellung der Richter bundesweit Unternehmen über den Tisch gezogen, die im amtlichen Handelsregister registriert sind. Die entsprechenden Eintragungen sind öffentlich zugänglich. Die beiden Saarländer telefonierten offenbar systematisch die Unternehmen ab und boten ihnen eine angebliche Leistung in Form einer Eintragung auch in ein "Handelsregisterverzeichnis" im Internet an. Anschließend bekamen die Unternehmen dafür jeweils eine Rechnung über 499,80 Euro. Das Geschäft soll so ergiebig gewesen sein, dass zeitweise bis zu 70 000 Euro im Monat auf den Konten der beiden landeten.

Aus Sicht des Landgerichts ein klarer Fall von Betrug . Den Kunden sei eine objektiv wertlose Leistung angeboten worden. Deren genauen Inhalt könne man allenfalls mit viel Fantasie und nach genauer Lektüre des sehr langen und sehr kleinen Kleingedruckten erfassen. Aussehen, Aufbau und Formulierungen der Rechnungen erweckten dabei den Eindruck, dass es sich um Rechnungen des amtlichen Registers handele.

Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die Anwälte des Angeklagten haben Revision eingelegt. Zudem kämpfen sie darum, dass der Mann sein Bargeld wiederbekommt. Vielleicht wird ja doch noch etwas aus seinem Traum mit der Strandbar.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort