Landkreistag prüft Klage gegen Land

Saarbrücken · Der Landkreistag will nicht auf Anteile aus der Grunderwerbssteuer verzichten und pocht auf Mittel aus der Eingliederungshilfe. Er prüft zudem eine Klage wegen Kürzungen an die örtlichen Sozialhilfeträger im aktuellen Haushaltsjahr.

Der Landkreistag hat die Sparpläne der Landesregierung zur Einhaltung der Schuldenbremse scharf kritisiert. Der Landkreistag lehne das Vorhaben des Landes ab, die Landkreise und den Regionalverband ab 2015 nicht mehr an der Grunderwerbssteuer zu beteiligen sowie ihnen die Eingliederungshilfe des Bundes vorzuenthalten, sagte der Vorsitzende Udo Recktenwald (CDU/St. Wendel). Es entbehre jeglicher Fairness, dass das Land "über die Medien vollendete Tatsachen geschaffen" habe. Durch den Wegfall der Beteiligung von einem Drittel an der Grunderwerbssteuer rechneten die Kreise und der Regionalverband mit einem Defizit von 30 Millionen Euro .

Kritik übte Recktenwald auch an den Plänen der Regierung, die Zuschüsse des Bundes aus der Eingliederungshilfe in Höhe von zwölf Millionen Euro nicht an die Kommunen weiterzuleiten, sondern im Landeshaushalt zu verwenden. "Mit der Eingliederungshilfe verfolgt der Bund das Ziel, die Kommunen bei den stetig wachsenden Sozialausgaben zu entlasten und nicht die Bundesländer", so Recktenwald. Anders als in den meisten Ländern sind im Saarland nicht die Kommunen, sondern das Land für die Eingliederungshilfe zuständig.

Kritik auch an EU-Urteil

Gegen eine einseitige Kürzung der Ausgleichsleistungen an die örtlichen Sozialhilfeträger im laufenden Haushaltsjahr prüft der Landkreistag nun eine Klage gegen das Land. Mit einer Kürzung um mehr als 3,8 Millionen Euro habe das Land unrechtmäßig eine Vereinbarung gebrochen, nach der die schriftliche Zustimmung durch die Landkreise nötig gewesen wäre, sagte Recktenwald.

Auch an einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG), das zu einer rechtlichen Neuordnung des rheinland-pfälzischen Zweckverbands Tierkörperbeseitigung führen wird, übten die Landkreise Kritik . Der Verband ist auch für die Entsorgung von Tierleichen und Schlachtabfällen in Saar-Kommunen zuständig. "Das Urteil ist ein Angriff auf die bewährte Zweckverbandsstruktur in der öffentlichen Daseinsvorsorge", sagte Recktenwald. Entgegen dem Urteil handele es sich bei Tierkörperbeseitigung um eine öffentlich-rechtliche Aufgabe. Das EuGH wies letzte Woche eine Klage des Zweckverbands und der Bundesrepublik gegen die EU-Kommission zurück. Diese hatte den Verband 2012 aufgefordert, staatliche Beihilfen von rund 30 Millionen Euro an seine 44 Mitgliedskommunen zurückzuzahlen. Die Beihilfen an den defizitären Verband verstießen gegen EU-Wettbewerbsrecht. Tierkörperbeseitigung könnten auch private Firmen leisten, so die EU. Als Reaktion auf das Urteil hat der rheinland-pfälzische Landtag am Mittwoch nun die Auflösung des Zweckverbands und ab 2015 die Neuorganisation der Tierkörperbeseitigung beschlossen. Die Saar-Kommunen wollen Tierkadaver auch künftig im Nachbarbundesland entsorgen.

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