Landesamt widerspricht ARD-Beitrag zu Hüftprothesen
Saarbrücken · Das ARD-Politmagazin „Panorama“ erhob schwere Vorwürfe gegen das Saar-Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz: Die Behörde hätte bereits 2009 verhindern müssen, dass weiterhin fehlerhafte Hüftprothesen implantiert werden. Doch so eindeutig ist die Sache nicht.
Das Saarland kam in der jüngsten Ausgabe des ARD-Magazins "Panorama" gar nicht gut weg. Vor einem Millionenpublikum machten die Autoren eines Beitrages das Land dafür verantwortlich, dass 2009 Patienten weiterhin fehlerhafte Hüftprothesen des Unternehmens DePuy implantiert wurden, obwohl dem Unternehmen damals schon längst bekannt gewesen sei, dass Metallspäne ins Blut gelangten. "Panorama" berichtete, statt gegen DePuy einzuschreiten, hätten die Kontrolleure des Landesamts für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) der Firma einen "Persilschein für den deutschen Markt" geschenkt. Die saarländische Behörde war zuständig, weil DePuy seine deutsche Niederlassung in Kirkel hat.
Fragt man das Umweltministerium, das seit 2012 die übergeordnete Behörde des LUA ist, dann hört man eine ganz andere Geschichte. Das LUA erfuhr demnach im Dezember 2008 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) von den Mängeln. In einem solchen Fall hätten "korrektive Maßnahmen des Unternehmens" grundsätzlich Vorrang vor dem Eingreifen der Behörde, so das Umweltministerium.
Daraufhin habe das LUA den Vertreiber der Hüft-Endoprothesen für den 3. März 2009 zu einer Besprechung geladen. DePuy habe bei dieser Gelegenheit erläutert, dass es zwischen 2004 und 2009 bei 1,4 Prozent der 3932 Fälle Reklamationen gegeben habe - eine bei Implantationen übliche Quote. Die Vertreter der Firma DePuy begründeten die Mängel mit "operativen Ungenauigkeiten", gaben also den Ärzten die Schuld. In "Panorama" zweifelte der britische Arzt und Materialforscher David Langton diese Zahlen an: "1,4 Prozent im Jahr 2009 - das sind Zahlen von einem anderen Stern. Die wahre Rate lag da schon fünf bis zehn Mal höher."
Das LUA verweist auch darauf, dass gar nicht die Behörde am Zug gewesen wäre, sondern der EU-Bevollmächtigte der Firma. Unternehmen von außerhalb der EU müssen einen solchen Ansprechpartner für die deutschen Behörden benennen, der für die Einhaltung des Medizinproduktegesetzes zuständig ist und im Bedarfsfall beispielsweise Kontrollen und Rückruf-Aktionen veranlassen muss. Da er sich zu den Hüftprothesen nicht geäußert habe, so das LUA, sei man selbst aktiv geworden. DePuy habe unterschiedliche "korrektive Maßnahmen" ergriffen, unter anderem ein "Lernzentrum für Operateure".
Da die Verantwortlichen 2009 umfangreiche Verbesserungsmaßnahmen zugesichert und Anfang 2010 freiwillig den Rückruf der Hüftprothesen in die Wege geleitet habe, sei es den Behörden nicht gestattet gewesen, diesem vorzugreifen, so das Umweltministerium. Die Rückrufaktion wurde schließlich vom LUA überwacht; es sei auch sichergestellt worden, dass ab diesem Zeitpunkt keine weiteren ASR-Systeme mehr implantiert werden.