Landesamt-Neuordnung verzögert sich

Saarbrücken · Eine Klage vor dem Arbeitsgericht verzögert die Umstrukturierungen des Landesamts für Verbraucherschutz (LAV). Es geht vor allem um den Arbeitsschutz. Am Freitag haben die Kläger Recht bekommen.

Die Umstrukturierung des Landesamts für Verbraucherschutz (LAV) verzögert sich. Acht Mitarbeiter, die vom LAV ins Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) wechseln sollten, haben dagegen vor dem Arbeitsgericht geklagt und nun Recht bekommen. Ursprünglich sollte das LUA bereits ab dem 1. Juli die Rückstandsanalytik (Untersuchung von Trinkwasser auf Pestizide und Arzneimittel) für das LAV übernehmen. Dies hatte das Umweltministerium aus Kostengründen beschlossen (die SZ berichtete).

Hans-Georg Warken, dem Anwalt der Kläger , zufolge hatte das Ministerium beim Personalrat einen Antrag auf Versetzung der sieben Mitarbeiter vom LAV zum LUA gestellt. Daraufhin habe der Personalrat dem Dienstherrn Fragen gestellt, vor allem bezüglich des Arbeitsschutzes. "Die Mitarbeiter sind gefährlichen Stoffen wie Quecksilber und Pestiziden ausgesetzt. Ob der neue Arbeitsplatz im LUA sicher ist, ist unklar", sagt Warken. Denn die neuen Analysegeräte, die dafür angeschafft werden sollen, seien noch gar nicht da. Da der Personalrat keine Antworten erhielt, habe er den Versetzungsantrag abgelehnt. Daraufhin habe der Dienstherr die Mitarbeiter ins LUA abgeordnet. Dagegen beantragten sie eine einstweilige Verfügung vor dem Arbeitsgericht - und bekamen Recht. "Die Abordnung war rechtswidrig, weil der Personalrat an dem Verfahren nicht beteiligt wurde", sagt Warken. Der Richter machte zwar einen Kompromissvorschlag: eine auf sechs Monate befristete Abordnung sowie die Auflage, dass die räumlichen Voraussetzungen so gestaltet sein müssen, dass ein Wechsel möglich ist. Das lehnte die Klägerseite jedoch ab.

"Das Ministerium muss nacharbeiten", räumt Sprecherin Sabine Schorr ein. Der Richter habe den Klägern aber auch klargemacht, dass sie sich auf einem "Rückzugsgefecht" befänden, da die Umstrukturierung beschlossene Sache sei. Das Ministerium kündigte an, vom Oberverwaltungsgericht klären zu lassen, ob es zulässig ist, dass einzelne Mitarbeiter eine Organisationsänderung stoppen können, wenn sie beschlossen ist.

Jetzt soll eine Einigungsstelle zwischen Dienstherrn und Personalrat vermitteln. "Der Vorwurf der Kläger ist, dass die Umstrukturierung sehr unausgegoren und nicht durchdacht ist", sagt Warken. Grünen-Fraktionschef Hubert Ulrich wirft dem Ministerium "Stümperei" bei der Neuorganisation vor: "Wir brauchen kein Klein-Klein, sondern einen großen Wurf."

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