„Land soll Sonderlasten anerkennen“

Saarbrücken · Erst wenn das gesamte Gutachten von Professor Junkernheinrich vorliegt, könne die Politik daraus Schlüsse ziehen, sagt die CDU. Rot-Rot-Grün im Stadtrat formuliert dagegen schon Forderungen an Bund und Land.

Das Gutachten von Professor Martin Junkernheinrich bestätige, dass Bund und Land den Kommunen in der Finanzkrise helfen müssen. Das erklärt die rot-rot-grüne Stadtratskoalition in einer Pressemitteilung. "Wer bestellt, der muss auch bezahlen. Die Überwälzung von Aufgaben auf die Kommunen ohne ausreichende Finanzierung darf nicht so weitergehen. Die Landesregierung muss endlich auch die Saarbrücker Sonderlasten, insbesondere die Kosten für die Berufsfeuerwehr, und den Erhalt der Bundes- und Landstraßen anerkennen und entsprechend bezahlen." Die Mehrbelastung Saarbrückens sorge für ein jährliches Minus im Haushalt von 16 Millionen Euro. Die Koalition erklärt weiter, dass die Stadt in den vergangenen fünf Jahren bereits erfolgreich gespart habe. "Die beschlossenen Einsparungen und Haushaltsverbesserungen betragen jährlich rund 30 Millionen Euro. Im Haushaltsentwurf 2015 kommen weitere 3,5 Millionen Euro hinzu. Die jetzige Ankündigung des Bundes, die Kommunen zusätzlich zu unterstützen, begrüßen wir ausdrücklich." Die rot-rot-grüne Koalition werde den Betrag, der auf Saarbrücken entfällt, in Kitas, Schulen und in die Sanierung weiterer öffentlicher Gebäude investieren.

Dagegen fordert die CDU-Stadtratsfraktion, "keine vorschnellen Schlüsse" aus dem Gutachten zu ziehen. "Die bislang vorliegende Präsentation über 39 Seiten kann nicht im Ansatz die Ergebnisse des Gutachtens wiedergeben. Gerade weil die Erstellung des Gutachtens schon mehrere Jahre dauert und der Gutachter bereits die schnelle und konsequente Umsetzung von Maßnahmen fordert, wäre es dringend notwendig, wenn das Gutachten nun schnellstmöglich vorgelegt wird. Es sollte die Reihenfolge gelten: erst das Gutachten , dann die Schlüsse", erklären Peter Strobel und Uwe Conradt , die für die CDU im Stadtrat und Landtag sitzen. "Das Gutachten muss wie versprochen die Frage beantworten, warum unter den gleichen Bedingungen in einem Bundesland die eine Gemeinde Null Euro und die andere über 4000 Euro Kassenkredite pro Einwohner aufgetürmt hat. Es muss darstellen, warum beispielsweise der Regionalverband im Vergleich der durchschnittlichen Kosten zum Lebensunterhalt mehr als 300 Prozent über den vergleichbaren Durchschnittskosten in Rheinland-Pfalz und mehr als 50 Prozent über den Kosten der anderen saarländischen Landkreise liegt." Mit Blick auf die von Professor Junkernheinrich vorgenommene Aufteilung der Haushaltsdefizite in ein strukturelles Defizit, aus dem die Zinslasten herausgerechnet wurden, und ein Defizit aus Zinslasten, erklären Conradt und Strobel: "Strukturelles Defizit ist ein seit Jahrzehnten durch den Sachverständigenrat definierter Begriff, der das Defizit ohne konjunkturelle Schwankungen aufzeigt. Eine Umdefinierung würde die Tatsachen verfälscht darstellen. Letztlich kann nur eine Lösung greifen, die alle Kosten - und damit auch die Zinsen - in der Kalkulation berücksichtigt."

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