Land schnürt Unwetter-Hilfspaket

Saarbrücken · Die Landesregierung will die Folgen des Unwetters im Saarland lindern. Hilfe sollen auch jene bekommen, die ihre Wohnung nicht gegen Elementarschäden versichert haben. Für die Zukunft soll das aber nicht mehr gelten.

 In Dirmingen waren die Auswirkungen des Unwetters besonders drastisch. Foto: Daniela Schöbel

In Dirmingen waren die Auswirkungen des Unwetters besonders drastisch. Foto: Daniela Schöbel

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Das Saarland hat, Gott sei Dank, nicht viel Erfahrung mit Naturkatastrophen. Daher musste das Kabinett , als es gestern ein Hilfspaket für die Opfer des Starkregen-Unwetters beschloss, auf eine Verordnung zurückgreifen, die in den 90er Jahren nach einem Hochwasser geschrieben worden war. Sie erlaubt Hilfen des Landes nur bei einem Unwetter mit landesweiten Auswirkungen. Im vorliegenden Fall trafen die Überschwemmungen zwar nur wenige Gemeinden, doch sei angesichts der Großwetterlage "potenziell" das ganze Land betroffen gewesen, heißt es im Kabinettsbeschluss.

Das Hilfspaket gilt für Schäden, die die Unwetter vom 28. Mai bis 8. Juni in Friedrichsthal, Sulzbach, Quierschied, Eppelborn, Illingen, Marpingen und Wallerfangen angerichtet haben. Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer , die das Paket mit ihren Kabinettskollegen Klaus Bouillon , Stephan Toscani (alle CDU ) und Reinhold Jost (SPD ) vorstellte, sprach von einem "Beitrag zur Linderung der Not". Eine Abdeckung der Schäden zu 100 Prozent sei nicht möglich. Die "Struktur" der Hilfe sei vergleichbar mit Bayern und Baden-Württemberg. Dass dort höhere Summen gezahlt werden, hänge mit der Schadenslage zusammen - und damit, dass diese Länder mehr Geld haben.

Wie sieht die Hilfe für Betroffene im Saarland nun konkret aus? Bei "existenzbedrohenden Notlagen" erhalten Privathaushalte 1500 Euro Soforthilfe. Eine solche Notlage ist laut Kabinett gegeben, wenn eine Wohnung "vorübergehend oder dauerhaft unbewohnbar bzw. unbenutzbar ist" und der Geschädigte wirtschaftlich nicht in der Lage ist, die Schäden beseitigen zu lassen. Zur Regulierung von Schäden bis 50 000 Euro können Land und Kommunen einen Zuschuss von maximal 50 Prozent gewähren. Dieser Zuschuss wird wiederum zu 40 Prozent vom Land getragen, das dafür einen Hilfsfonds mit einer Million auflegt; Land und Kreise können den Betrag um je 30 Prozent aufstocken. Bei größeren Schäden ist ein Zinsverbilligungs-Zuschuss möglich.

Wer seine Wohnung nicht gegen Elementarschäden versichert hatte, obwohl dies möglich gewesen wäre, erhält trotzdem Hilfe, allerdings nur die Hälfte des möglichen Betrages. Dafür musste die Nothilfe-Verordnung geändert worden, denn bislang hatte das Regelwerk Hilfen für nicht versicherte Haushalte ausgeschlossen. Bei künftigen Unwettern soll es in diesen Fällen aber keine öffentliche Unterstützung mehr geben. Umweltminister Jost riet Hauseigentümern und Mietern "dringend", Elementarschadens-Versicherungen abzuschließen. Der Starkregen könne jeden treffen, auch außerhalb von Hochwassergebieten, wenn die Siedlungsentwässerung überfordert sei.

"Wir hatten in den vergangenen Jahren Glück, dass es andere Gegenden getroffen hat", sagte Jost. Eine Versicherungspflicht sei allerdings aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich. Finanzminister Toscani hat zudem einen Nothilfe-Erlass in Arbeit, dem der Bund allerdings noch zustimmen muss. Er sieht etwa großzügigere Stundungsregelungen, vereinfachte Zuwendungsnachweise für Spenden und Regelungen für Sonderabschreibungen vor. Auch soll die Absetzbarkeit von Kosten zur Wiederbeschaffung oder zur Schadensbeseitigung geregelt werden. Davon sollen auch Kleinbetriebe, etwa Landwirtschaftsbetriebe, profitieren.

 Reinhold Jost, Klaus Bouillon, Annegret Kramp-Karrenbauer und Stephan Toscani stellten das Paket gemeinsam vor. Foto: B&B

Reinhold Jost, Klaus Bouillon, Annegret Kramp-Karrenbauer und Stephan Toscani stellten das Paket gemeinsam vor. Foto: B&B

Foto: B&B

Für die Kommunen, die Schäden an Gebäuden oder Straßen beseitigen müssen, will Innenminister Bouillon eine Million Euro an Bedarfszuweisungen reservieren. Dieses Geld wäre ohnehin an die Kommunen geflossen, soll nun aber für die Beseitigung der Unwetter-Schäden reserviert und schnell ausgezahlt werden. Zudem wird die Kommunalaufsicht die Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Unwetter stehen, nicht auf die Sparvorgaben anrechnen. Für Vereine, deren Räume und Plätze beschädigt wurden, hat die Staatskanzlei zudem einen Härtefall-Fonds mit 40 000 Euro eingerichtet.

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