Lärmschutz an Bahntrassen verschiebt sich um Jahre

Saarbrücken · Erst 2020 sollen entlang lärmiger Bahntrassen in Saarbrücken Schallschutzwände gebaut und Schutzfenster eingebaut werden. Ursache der Verzögerung: geänderte Richtlinien. Das Gute: Die Zahl der zu berücksichtigenden Haushalte soll sich verdoppeln.

 Ein Fall für Lärmschutz: Parallel zur Völklinger Straße fährt die Bahn. Die Anwohner wünschen sich eine Schutzwand. Foto: Becker&Bredel

Ein Fall für Lärmschutz: Parallel zur Völklinger Straße fährt die Bahn. Die Anwohner wünschen sich eine Schutzwand. Foto: Becker&Bredel

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"Frustration" stellt eine Stadtverwaltung ihren Bürgern ungern in Aussicht. Was die Lärmsanierung an Bahngleisen in Saarbrücken angeht, so führt aber zunächst wohl kein Weg daran vorbei. Das städtische Amt für Klima- und Umweltschutz hat soeben mitgeteilt, dass die viel diskutierten Lärmschutzmaßnahmen im Stadtgebiet deutlich länger auf sich warten lassen, als den Anliegern lieb ist. Es geht um insgesamt acht Lärmschutzwände sowie Lärmschutzfenster für Häuser entlang der Trassen. "Die Stadtverwaltung bedauert, dass es durch die Verschiebung des Zeitplans eventuell zu Frustrationen der Bürger kommen könnte, deren Erwartungen seitens der Deutschen Bahn nicht wie vorgesehen umgesetzt wurden", heißt es in einer Vorlage an den Umweltausschuss des Stadtrates.

Wie das Amt erläutert, sei der Bau der Lärmschutzwände für 2015 und 2016 in Aussicht gestellt gewesen. Aufgrund neuer rechtlicher Vorgaben des Eisenbahn-Bundesamtes müsse seit letztem Jahr aber anstelle eines einfachen Plangenehmigungsverfahrens ein Planfeststellungsverfahren mit umfangreicher Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen. Außerdem seien die zu beachtenden Immissionsgrenzwerte verschärft worden. Der Schienenverkehr müsse nun noch leiser werden; der "historische" Schienenbonus, wonach die Bahn fünf Dezibel lauter sein dürfe als Autostraßen, sei abgeschafft. Die geänderten Rahmenbedingungen führten dazu, dass alle bisherigen Schallschutz-Gutachten nicht mehr dem letzten Stand entsprächen und deshalb durch die DB-Projektbau neu beauftragt werden müssten. Hierfür werde dieses Unternehmen voraussichtlich das Jahr 2016 benötigen, so dass der Antrag auf Planfeststellung frühestens Anfang 2017 gestellt werden könne. Genehmigungsbehörde für das immissionsschutzrechtliche Verfahren bleibe das Eisenbahn-Bundesamt , die Federführung für das obligatorische Anhörungsverfahren im Saarland werde beim Ministerium für Wirtschaft liegen. Es sei mit einer "erheblichen Bearbeitungsdauer zu rechnen", heißt es. Klartext für Saarbrücken : Mit dem Bau von Lärmschutzwänden an Bahn trassen und dem Einbau von Schallschutzfenstern in Häusern sollte man frühestens 2019, realistisch 2020 rechnen. Das städtische Amt sieht durch die Änderungen aber auch etwas Gutes: Es würden nun Maßnahmen zur Lärmsanierung auf Streckenabschnitten möglich, bei denen bisher keine Lärmschutzmaßnahmen gefördert worden seien: "Nach ersten überschlägigen Ermittlungen der DB Projektbau GmbH wird sich die Anzahl der in Bezug auf Lärmschutzmaßnahmen zu berücksichtigenden Haushalte entlang der Saarbrücker Bahn trassen praktisch verdoppeln. Auch die Anzahl und Gesamtlänge der Lärmschutzwände im Stadtgebiet wird im Vergleich zur bisherigen Planung noch einmal deutlich ansteigen."

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