Kurzer Prozess wegen Korruption beim Landesamt?

Saarbrücken · Eine Verständigung im Korruptionsprozess gegen einen Ex-Sachbearbeiter des Landesamts für Zentrale Dienste könnte das Verfahren deutlich verkürzen. Dafür muss der Angeklagte aber ein umfassendes Geständnis ablegen.

Im Korruptionsprozess gegen einen Ex-Sachbearbeiter des Landesamtes für Zentrale Dienste (LZD) deutet sich eine Verständigung der Beteiligten über die Höhe der Strafe für den angeklagten 53-Jährigen und den weiteren Fortgang des Verfahrens an. Die Rede ist von einer Gefängnisstrafe in Höhe von drei Jahren bei einem Geständnis des Angeklagten. Eine solche Absprache ist im Strafrecht durchaus üblich und könnte den Prozess gegen den nur bedingt verhandlungsfähigen Regierungsangestellten deutlich verkürzen.

Der Oberstaatsanwalt wirft dem Angeklagten Bestechlichkeit vor. Der ehemals mit der Verwaltung von Liegenschaften des Landes betraute Angestellte soll einem Hausmeisterservice zwischen 2011 und 2015 überteuerte Aufträge in Höhe von insgesamt fast 749 000 Euro netto zugeschustert haben. Im Gegenzug habe der Sachbearbeiter rund 227 000 Euro Schmiergeld in bar erhalten und diese illegalen Einnahmen nicht ordnungsgemäß versteuert.

Der Ex-Sachbearbeiter sitzt seit Ende Januar 2016 in Untersuchungshaft und leidet unter psychischen Problemen. Derzeit kann er laut Aussage einer psychiatrischen Sachverständigen lediglich etwa zwei Stunden am Stück einem Prozess oder einer Vernehmung folgen, dann braucht er eine Pause. Wie lange der Strafprozess dauern wird, ist vor diesem Hintergrund offen. Klar scheint aber zu sein, dass dem Mann bei einer Verurteilung eine mehrjährige Haftstrafe von mehr als zwei Jahren ohne Bewährung droht. Ein Geständnis zu einem frühen Zeitpunkt des Prozesses würde sich dabei deutlich strafmildernd auswirken. Es reduziert üblicherweise die Höhe einer Strafe um rund ein Drittel.

Unmittelbar nach der Verlesung der Anklageschrift und noch vor Beginn der eigentlichen Beweisaufnahme haben sich die Beteiligten deshalb bereits am vergangenen Freitag nach dem Prozessauftakt erstmals zusammengesetzt, um über eine entsprechende Verständigung zu beraten. Diese langwierigen Gespräche gingen gestern am zweiten Prozesstag weiter. Dabei soll der Oberstaatsanwalt signalisiert haben, dass er im Falle eines umfassenden Geständnisses und bei weiterer Aufklärungshilfe bereit sein könnte, eine Haftstrafe in der Größenordnung von drei Jahren zu beantragen. Dafür müsste der Angeklagte , der angeblich auch bei weiteren Unternehmen abkassiert haben soll, aber wohl auch in diesen, bislang noch nicht aufgeklärten Fällen eine Aussage machen. Insoweit sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen.

Noch in dieser Woche soll der 53-Jährige nun bei der Anklagebehörde vernommen werden. Im Anschluss daran sollen die Gespräche über eine gütliche Einigung im aktuellen Korruptionsverfahren weitergehen. Die Details sollen am nächsten Prozesstag Anfang Mai bekannt gegeben werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort