Kulturstiftung scheitert mit Klage

Saarbrücken · Frist versäumt, Schadenersatz von 400 000 Euro verwirkt? Die Stiftung Kulturbesitz will das so nicht hinnehmen und lässt Berufungsaussichten prüfen. Bereits zum zweiten Mal in wenigen Wochen hat das Saarbrücker Landgericht Klagen im Pavillon-Streit zurückgewiesen.

Die politische "Stiftungs-Affäre" wird längst von einem Rechtsstreit-Dickicht überwuchert: Arbeitsrechtsprozesse um Kündigungen, ein Strafrechtsprozess, zivilrechtliche Streitereien um Honorare und Schadenersatzansprüche, dazu Revisionen und Gegenklagen. Wer wollte da noch durchsteigen? Die Richter. Über zwei Jahre ist es her, dass der frühere Vorstand der Stiftung Kulturbesitz, Ralph Melcher , vom Saarbrücker Landgericht wegen Untreue und Korruption verurteilt wurde. Doch nicht nur Staatsanwälte ermittelten 2011 gegen den Museums chef, sondern auch ein eigens gegründeter interner "Aufklärungsstab" des damaligen Stiftungs-Kurators. Er hieß Stephan Toscani (CDU ).

Es herrschte Höchstdruck. Denn es ging darum, juristische Fristen einzuhalten, etwa um die Kündigung Melchers wasserdicht zu machen. Oder um eine Schadenersatzklage von rund 400 000 Euro wegen rechtswidrig abgeschlossener Verträge zwischen Melcher und dem Projektleiter vorzubereiten. Daran tüftelten die Ministerialbeamten offenbar zu lange. Zu diesem Schluss kommt das Gericht. Die 3. Zivilkammer hat, so eine aktuelle Pressemitteilung, bereits vorige Woche die Klage der Stiftung Kulturbesitz gegen den früheren Vorstand über knapp 400 000 Euro abgewiesen. Nur wenige Tage kam nach Auffassung der Richter die Geltendmachung der Stiftungs-Ansprüche zu spät. Statt Ende März 2012 habe die Stiftung erst Anfang April 2012 Klage eingereicht. Doch sie habe bereits im September 2011 Kenntnis von Melchers Fehlverhalten gehabt. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder lasse jedoch eine nur sechsmonatige Frist zwischen der Erkenntnis unrechtmäßigen Handelns und der Schadenersatz-Geltendmachung zu.

Wie konnte man diese Frist versäumen? Dazu erklärt das Kultusministerium auf SZ-Nachfrage: Die Geltendmachung sei "eine komplexe juristische Wertungsfrage, die während der laufenden Aufklärung zu erfolgen hatte. (…) Dabei waren bei einer sich erst nach und nach verdichtenden Informationsgrundlage sowohl belastende als insbesondere auch entlastende Tatsachen umfassend zu ermitteln." Das Landgericht habe "die Frage anders bewertet, wann der Stiftung alle notwendigen Informationen vorlagen." Nun prüfe man, ob die Entscheidung des Gerichts angefochten werden könne. Falls nicht, muss die Stiftung für die Prozesskosten aufkommen. Laut SR handelt es sich um rund 23 000 Euro . Diese Summe wurde gestern vom Kultusministerium nicht bestätigt. Zur Zeit, als die Schadenersatzansprüche geprüft wurden, waren Bernd Therre und der Völklinger Weltkulturerbe-Chef Meinrad Maria Grewenig verantwortlich für die Geschäfte der Stiftung. Therre äußerte sich gestern nicht. Grewenig sagte der SZ, er habe sich bei Amtsübernahme ausbedungen, nicht in die Ermittlungen gegen seinen Vorgänger Melcher einbezogen zu werden. Außerdem gelte: "In allen Dienstangelegenheiten war und ist der Kurator zuständig." Toscani? Er war gestern nicht zu sprechen.

Die Klage-Niederlage der Stiftung findet die Linken-Abgeordnete Astrid Schramm "peinlich". Zusätzlich aber lenkt sie den Blick auf die politischen Untiefen, die sich nach einem Anfang November ergangenen Richterspruch der 3. Zivilkammer auftaten. Damals scheiterten zwei Klagen (die SZ berichtete): die von Projektsteuerer Gerd Marx, der Honorarforderungen von 470 000 Euro geltend machen wollte, sowie die Stiftungs-Gegenklage von 730 000 Euro . Die Begründung des Gerichts lautete damals verkürzt: In der Stiftung sei mit Wissen der Kuratoren gegen Vergabe-Vorschriften verstoßen und "gemauschelt" worden. Und wer sich an "gesetzes- oder sittenwidrigen Transaktionen beteilige", dessen Leistungen seien ersatzlos verloren.

Meinung:

Nicht mehr vermittelbar

Von SZ-Redakteurin Cathrin Elss-Seringhaus

Ohne Zweifel sind es höchst komplizierte Rechtsfragen, die die Stiftungsverantwortlichen und die Kultusminister seit Jahren belasten. Trotzdem tendiert das Verständnis für diese neuerliche Gerichtsschlappe der Stiftung gen null. Denn der Fall bestätigt die Skepsis, die sich gegenüber dem professionellen Krisenmanagement der Landesregierung bei ihrem wohl größten Super-Gau eingestellt hat. Eine Fristversäumnis in einem derart scharf beobachteten Verfahren lässt sich durch nichts erklären. Sie ist dem Bürger nicht mehr vermittelbar. Es sei denn durch ein offensives, erhellendes Wort der damals Verantwortlichen. Stattdessen ließ das Kultusministerium gestern zum wiederholten Mal in der Museums-Affäre Juristen eine Erklärung für die Öffentlichkeit verfassen. Ein unhaltbarer Zustand.

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