Kreisjägermeister fordert mehr Möglichkeiten zur Wildschweinjagd

Saarbrücken. Heiner Kausch lässt nicht locker. Der Kreisjägermeister forderte bei der jüngsten Versammlung des Jägerkreises in Burbach einmal mehr bessere Möglichkeiten, die Zahl der Wildschweine auf Saarbrücker Stadtgebiet zu senken. Zwar sei die Zahl der erlegten Wildschweine in Saarbrücken und im Regionalverband stark gestiegen

 Wildschweine richten Jahr für Jahr in Saarbrücker Gärten große Schäden an. Foto: Uli Deck/dpa

Wildschweine richten Jahr für Jahr in Saarbrücker Gärten große Schäden an. Foto: Uli Deck/dpa

Saarbrücken. Heiner Kausch lässt nicht locker. Der Kreisjägermeister forderte bei der jüngsten Versammlung des Jägerkreises in Burbach einmal mehr bessere Möglichkeiten, die Zahl der Wildschweine auf Saarbrücker Stadtgebiet zu senken. Zwar sei die Zahl der erlegten Wildschweine in Saarbrücken und im Regionalverband stark gestiegen. Kausch sprach allein für die privaten Jagdreviere von 670 Abschüssen.

Doch die Klagen über die Schäden, die hungrige Rotten auf der Suche nach Futter in den Gärten hinterlassen, reißen nicht ab. Die Wildschweine leben an den Stadträndern nahe der Häuser und Gärten. "Nachts schwärmt das Schwarzwild dorthin aus und richtet erhebliche Schäden an." Gegen diese Zustände helfe nur regelmäßig Jagd, und zwar dort, wo die Schäden auftreten.

Aber das ist Kausch zufolge derzeit gar nicht möglich. Denn: "In Saarbrücken gibt es Flächen, die zu keinem Jagdrevier gehören und damit große Flächen, für die kein Jäger zuständig ist, etwa im Almet oder im Knappenroth."

Das soll sich ändern, geht es nach dem Kreisjägermeister. "Ich rede bereits im dritten Jahr über die Einrichtung einer Gruppe von Stadtjägern, ohne dass wir in diesem Punkt einen echten Schritt weiter wären. Was uns grundsätzlich fehlt, ist eine Änderung des saarländischen Jagdgesetzes. Sie würde es erlauben, für die Teile der Stadt Saarbrücken Jagdgenehmigungen zu erteilen, die zu keinem Jagdbezirk gehören."

Auch müssten für die Jagd auf Schwarzwild im Stadtgebiet unkonventionelle Methoden wie der Einsatz von Licht erlaubt sein. Der Schütze müsse ja in unübersichtlichem Gelände, in dem sich zu jeder Zeit Menschen aufhalten können, einwandfrei erkennen können, worauf er zielt.

Die Jäger im Großraum Saarbrücken haben aus ihrer Sicht noch bei einem weiteren Thema viel Überzeugungsarbeit zu leisten. Kausch: "Leider sehen wir oft nur Unverständnis für die Jagd. Jüngstes Beispiel ist die Äußerung der Landesdatenschutzbeauftragten über Wildkameras. Wildkameras erhöhen die Effizienz der Kirrung (also der Futterplätze, Anm.d.Red.). Das heißt weniger Einsatz von Kirrmaterial." Schwarzwild sei nicht überall zu den gleichen Zeiten aktiv, und niemand könne an solchen Plätzen die ganze Nacht ansitzen, zumal wenn er berufstätig ist.

Kausch sieht "die Wildkamera daher als legitimes Hilfsmittel des Jägers, die den Datenschutz nicht verletzt. Damit kann man nicht den ganzen Wald filmen, sondern nur auf zehn bis maximal 20 Meter". Die Wildkameras würden überdies nur an Futterplätzen oder anderen Ansitzeinrichtungen eingesetzt. Kausch: "Für diese jagdlichen Einrichtungen besteht ohnehin ein Betretungsverbot." Der Datenschutzausschuss der Vereinigung der Jäger im Saarland habe festgestellt, der Datenschutz werde nicht verletzt, wenn die Kameras an Jagdeinrichtungen zur Beobachtung des Wildes eingesetzt werden. al/ole

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