Kommunen fordern erneut mehr Geld

Saarbrücken · Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“: Finanzausgleich bald neu regeln

 Charlotte Britz Archivfoto: Iris Maurer

Charlotte Britz Archivfoto: Iris Maurer

Das Aktionsbündnis "Für die Würde unserer Städte" sieht sich durch ein Urteil des Landesverfassungsgerichtes Schleswig-Holstein in seinen Forderungen bestätigt. Das Landesverfassungsgericht hat am Freitag, 27. Januar, entschieden, dass mehrere Vorschriften des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich vom 10. Dezember 2014 mit der Landesverfassung unvereinbar sind, und den Gesetzgeber verpflichtet, die verfassungswidrige Rechtslage spätestens bis zum 31. Dezember 2020 durch eine Neuregelung zu beseitigen.

Die 69 im parteiübergreifenden Bündnis zusammengeschlossenen Kommunen aus acht Bundesländern bekräftigen nun erneut ihrer Forderung nach einer grundlegenden Neuordnung des Kommunalen Finanzsystems. Das Bündnis hat die am 27. Januar verkündete Entscheidung des Landerverfassungsgerichts in Schleswig mit Hilfe wissenschaftlicher Berater gründlich ausgewertet und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass den Kommunen eine "aufgabenadäquate" Finanzausstattung zustehe.

Die Bundesländer, die laut Grundgesetz für die Finanzausstattung der Kommunen verantwortlich sind, dürfen also nicht aus eigenem Ermessen bestimmen, was sie angesichts eigener begrenzter Mittel für lediglich angemessen halten.

Die Länder müssen demnach die kommunalen Bedarfe zum Kriterium der Finanzzuweisungen machen. Dass dies in der Vergangenheit nicht der Fall war, habe wesentlich zu der hohen Verschuldung vieler Kommunen beigetragen, heißt es in einer Pressemitteilung des Aktionsbündnisses. Deshalb fordert das Aktionsbündnis, dass die Länder, aber auch der Bund als Veranlasser vieler gesetzlicher Aufgaben hier endlich handeln.

Dazu die Sprecher des Aktionsbündnisses Oberbürgermeisterin a.D. Dagmar Mühlenfeld (SPD) aus Mülheim an der Ruhr, Oberbürgermeister Bernhard Matheis (CDU) aus Pirmasens, Stadtdirektor Johannes Slawig aus Wuppertal und Finanzdezernent Dieter Feid aus Ludwigshafen: "Weil der größte Teil der kommunalen Schuldenberge eine Folge von Gesetzen ist, die den Kommunen von Bund und Ländern ohne ausreichende Finanzierung immer wieder zusätzliche Aufgaben zugewiesen haben, ist dieses Urteil aus Schleswig-Holstein für die kommunale Familie von großer Bedeutung. Die begonnene Neuordnung des Kommunalen Finanzsystems muss nun zügig weiter vorangetrieben werden."

Saarbrückens Oberbürgermeisterin Charlotte Britz, ebenfalls Mitglied im Aktionsbündnis "Für die Würde unserer Städte", bekräftigt diese Forderung und kündigt an: "Wir erwarten, dass die von unseren Bürgerinnen und Bürgern in die Parlamente entsandten Mandatsträger in ihren Fraktionen und Parteien aktiv um Mehrheiten werben, damit die entsprechenden Bund-Länder-Gespräche unmittelbar nach der Bundestagswahl bereits im Dezember dieses Jahres beginnen können."

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