Klarheit bei Zweitwohnsitzsteuer

Saarbrücken · Die Stadt Saarbrücken hat zum Jahreswechsel ihre Satzung zur Zweitwohnsitzsteuer angepasst. In der Satzung verankert sind nun Ausnahmen bei der Zahlung für in Saarbrücken arbeitende Eheleute, die ihren ehelichen Wohnsitz woanders haben sowie junge Menschen, die daheim bei den Eltern ein Kinderzimmer behalten.

Zahlungspflichtig ist jeder mit einem in Saarbrücken gemeldeten Zweitwohnsitz - egal ob sein Erstwohnsitz in oder außerhalb der Stadt liegt. Bei der Überarbeitung handele es sich aber vor allem um "formelle und verwaltungstechnische Änderungen", erklärt Udo Michalsky, Fachanwalt für Steuerrecht gegenüber der Saarbrücker Zeitung. Die Satzung zur Steuer sei nun klarer formuliert und der neuesten Gesetzgebung angepasst.

Neu ist, dass die erste Hälfte der Jahressteuer erst am 15. und nicht schon am 1. März fällig ist. Aktuell sind an die Stadt Saarbrücken zehn Prozent auf die Nettokaltmiete als Zweitwohnsitzsteuer zu entrichten. Außer in der Hauptstadt wird die Steuer noch in Homburg und in Illingen verlangt, Friedrichsthal prüft gerade die Einführung. Durch die Steuer wollen die Städte die Zahl der Erstwohnsitze erhöhen. Je mehr eine Stadt davon hat, desto mehr Geld bekommt sie aus dem kommunalen Finanzausgleich. Christoph Walter vom Landesverband des Bunds der Steuerzahler spricht dagegen von einer "unsozialen" und "willkürlichen Finanzierungsquelle".

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