Kinder müssen bis Montag für die Grundschule angemeldet werden

Saarbrücken · Mädchen und Jungs, die zwischen dem 2. Juli 2010 und dem 1. Juli 2011 geboren worden sind, sind ab kommendem Sommer schulpflichtig. Angemeldet werden müssen die Kinder allerdings schon jetzt.

Die Erziehungsberechtigten schulpflichtiger Kinder in der Landeshauptstadt Saarbrücken müssen ihren Nachwuchs bis Montag, 14. November, bei der zuständigen Grundschule anmelden. Das teilt die Stadtverwaltung mit. Sondertermine gelten für die Anmeldung an den Ganztagsgrundschulen Kirchberg, Brebach-Fechingen, Rastpfuhl, Scheidt, Füllengarten, Dellengarten und an der Grundschule Rußhütte.

Für das Schuljahr 2017/18 sind alle Kinder schulpflichtig, die zwischen dem 2. Juli 2010 und dem 1. Juli 2011 geboren worden sind, teilt die Stadt mit. Eltern oder andere Erziehungsberechtigte müssen die Kinder bei der Anmeldung mitbringen. Dies gilt auch für den Fall, dass Eltern die Einschulung ihrer Kinder zurückstellen lassen wollen.

Die zuständigen Grundschulen schreiben die Eltern/Erziehungsberechtigten persönlich an und teilen ihnen den Anmeldetermin mit. Eltern von Kindern, die erst nach dem 1. September 2016 in Saarbrücken zugezogen sind und bislang nicht angeschrieben wurden, müssen sich bei der zuständigen Schule melden.

Für die Anmeldung sind die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch, der Impfpass sowie im Bedarfsfall ein Nachweis über die elterliche Sorge erforderlich.

Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Anfang des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden. Voraussetzung ist, dass sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche, soziale und geistige Reife besitzen. Sie können ebenfalls an der für sie zuständigen Schule angemeldet werden.

Alle Saarbrücker Grundschulen nehmen an einem Sprachförderprogramm teil. Darin werden bereits bei der Anmeldung der neuen Schülerinnen und Schüler die Sprach- beziehungsweise Deutschkenntnisse festgestellt.

Kinder, die nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, haben die Möglichkeit, Vorlaufkurse zu besuchen. Darin bekommen sie noch vor Beginn der Schulpflicht eine besondere Förderung in Deutsch. Die Teilnahme an diesen Kursen ist freiwillig.

Weitere Informationen über das Sprachförderprogramm erhalten die Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung.

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