Keine Standards für Familien-Gutachten vor Gericht - Landesregierung hält gesetzliche Qualitätsvorgaben nicht für notwendig

Saarbrücken · Wie stichfest sind psychologische Gutachten in Gerichtsprozessen nach Familienstreitigkeiten? Einer Studie der Fernuniversität Hagen zufolge weisen viele handwerkliche Fehler auf. Gesetzliche Qualitäts-Standards sollen im Saarland aber nicht eingeführt werden.

 Landen Familienstreitigkeiten wie in Scheidungsfällen vor Gericht, entscheiden Gutachten oft über das Sorgerecht. Foto: Fotolia

Landen Familienstreitigkeiten wie in Scheidungsfällen vor Gericht, entscheiden Gutachten oft über das Sorgerecht. Foto: Fotolia

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Die Landesregierung hält gesetzliche Standards für gerichtliche Gutachten bei Familienstreitigkeiten nicht für notwendig. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Birgit Huonker hervor.

Psychologen oder Psychiater werden bei Verhandlungen um das Sorge- oder Umgangsrecht von Kindern oftmals als Gutachter hinzugezogen. Einer Studie der Fernuniversität Hagen zufolge sind diese Gutachten aber nicht immer fehlerfrei. Tatsächlich wies die Mehrheit der untersuchten Gutachten im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm "erhebliche handwerkliche Fehler" auf, so die Forscher. Die Wissenschaftler gehen davon aus, dass es in anderen Amtsgerichten ähnlich aussieht.

Huonker nahm das zum Anlass, bei der Landesregierung nachzufragen, wie es im Saarland um solche Gutachten bestellt ist. Die Regierung erklärt, dass es weder für die Auswahl von Sachverständigen noch für die Methodik von Gutachten gesetzliche Standards gibt. Sie hält dies aber auch nicht für notwendig. Richter würden bereits in der Ausbildung darin geschult, Fehler in Gutachten zu erkennen. Zudem hätten sich die Gutachter in ihren Berufsverbänden selbst hohe Standards gesetzt. Allerdings will die Landesregierung gemeinsam mit den anderen Ländern und dem Bundesjustizministerium prüfen, wie ein flächendeckendes und rechtlich verbindliches System zur Qualitätssicherung bei Gutachten aussehen könnte.

Nach Schätzungen der zuständigen Gerichte werden im Saarland pro Jahr 190 bis 200 Gutachten in Fällen des Familienrechts erstellt. Im Schnitt kostet ein solches Gutachten 4000 Euro. Huonker erklärt in ihrer Anfrage, dass auch im Saarland Gerichtsentscheidungen aufgrund fehlerhafter Gutachten gefallen seien. Dies weist die Landesregierung zurück - zumindest was Fälle des Familienrechts betrifft.

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