Keine Einwände gegen Besucherstrom im Krüppelwald

Saarbrücken · Beim Genehmigungsverfahren für den umstrittenen Baumwipfelpfad oberhalb der Saarschleife habe es „keine Einwände“ vonseiten etwaiger Kritiker gegeben. Das erklärte das Umweltministerium jüngst vor dem Umweltausschuss.

 Besucherandrang auf dem Baumwipfelpfad an der Cloef. Foto: dpa

Besucherandrang auf dem Baumwipfelpfad an der Cloef. Foto: dpa

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Der Baumwipfelpfad an der Cloef in Orscholz hat sich in den ersten Wochen nach der Eröffnung als neuer Besucher-Magnet des Saarlandes entpuppt. Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD ) hat bereits Delegationen aus der Bundeshauptstadt an das neue Wahrzeichen des Saarlandes geführt, das durch einen markanten Holzturm aus der waldigen Landschaft an der Saarschleife heraussticht. Der grünen Landtagsfraktion ist dieser schnelle Tourismus-Erfolg der CDU/SPD-Landesregierung jedoch nicht geheuer. Sie forderte einen Bericht über das Genehmigungsverfahren für den Baumwipfelpfad auf der Cloef und die darin geäußerte Kritik. Im Umweltausschuss des Landtags beantwortete jetzt das Umweltministerium die grünen Befürchtungen, dass Kritiker des Projekts beim Genehmigungsverfahren zu kurz gekommen sein könnten, so: "Uns sind keine Einwendungen in den von uns durchgeführten Verfahren bekannt", sagte Sabine Schorr, Sprecherin von Umweltminister Reinhold Jost (SPD ), der SZ. Vier Verfahren seien in Zusammenhang mit dem Bau des Baumwipfelpfads durch einen bayerischen Privat-Investor veranlasst und zu Ende gebracht worden. Grundsätzlich sei anzumerken, dass bei der Planung des Vorhabens bereits frühzeitig eine Abstimmung der Gemeinde und des Vorhabenträgers mit den Naturschutzbehörden erfolgt sei. "Die erforderlichen Maßnahmen und Planunterlagen wurden jeweils vorab eingehend besprochen und abgestimmt", sagte Schorr. Besonders der Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach dem Bundesnaturschutzgesetz sei erforderlich gewesen, da bau- und anlagenbedingt 200 Quadratmeter eines gesetzlich geschützten Biotops, des kryptogamenreichen Eichen-Block-Krüppelwalds, in Anspruch genommen werden sollten. Als Ausgleich sollen 130 Quadratmeter des Krüppelwalds wiederhergestellt und 310 Quadratmeter neu gepflanzt werden, hieß es. Die Prüfung habe ergeben, dass die Voraussetzungen hierfür "in der vorgesehenen Örtlichkeit gegeben sind". Somit habe eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden können, betonte Ministeriumssprecherin Schorr.

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