Kein Stipendium für NPD-Mitglied – BGH in Karlsruhe weist Klage ab

Karlsruhe · Der Vizechef der Saar-NPD hatte sich als Student um ein Stipendium der Studienstiftung beworben – und wurde abgelehnt. Er ist überzeugt, dass seine Parteimitgliedschaft der Grund war, und wollte vor dem Bundesgerichtshof klagen. Der wies die Klage nun ab.

Der saarländische NPD-Anwalt Peter Richter ist mit einer Klage wegen eines entgangenen Stipendiums in seiner Studienzeit endgültig gescheitert. Der 1985 geborene Einser-Jurist ist überzeugt, dass er wegen seiner Mitgliedschaft in der rechtsextremen Partei leer ausging, und hatte deshalb über Jahre gegen die Studienstiftung des Saarlands prozessiert. In letzter Instanz wollte er vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erzwingen, dass über seine Bewerbung noch einmal entschieden werden muss.

Darauf hat Richter aber keinen Anspruch, wie das Karlsruher Gericht gestern entschied. Laut Urteil führt das nirgendwohin, weil das Stipendium im Wert von insgesamt 8000 Euro im Jahr 2010 an einen anderen Bewerber ging und der einjährige Förderzeitraum längst abgelaufen ist. Der Senat stellte auch nicht - wie von Richter beantragt - fest, dass die Ablehnung rechtswidrig gewesen sei. Um zu seinem Recht zu kommen, hätte dieser demzufolge schon auf Schadenersatz klagen müssen. Die Richter sehen auch kein besonderes Interesse an Rehabilitierung. Die Stiftung habe ihre Entscheidung damals nicht öffentlich kommuniziert, und die Medien seien erst durch Richters Klage darauf aufmerksam geworden. Der Fall hatte etliche Gerichte beschäftigt, darunter den saarländischen Verfassungsgerichtshof (Az. I ZR 63/15).

Richter ist Vizechef der NPD Saar und vertritt seine Partei im Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht . Aber er trat auch schon vorher in Karlsruhe für die NPD auf - etwa bei dem erfolglosen Versuch, Bundespräsident Joachim Gauck das Wort zu verbieten, nachdem er NPD-Anhänger als "Spinner" bezeichnet hatte.

Auch wenn sich Richter in der Verhandlung über ein NPD-Verbot immer mal wieder vergaloppierte - selbst neutrale Beobachter bescheinigen ihm, ein höchst talentierter Jurist zu sein. Sein Abitur machte er mit 1,0. Erstes und zweites Staatsexamen legte er an der Saar-Uni 2010 und 2012 mit "sehr gut" (14,33 Punkte) und "gut" (12,33 Punkte) ab.

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