Kein Schadenersatz bei Wühlschäden

Saarbrücken · 50 Wildschweine sind in den letzten vier Monaten in Saarbrücken geschossen worden, die meisten innenstadtnah. Die Stadtverwaltung ist zufrieden, sie ist zuversichtlich, die Population im Griff zu haben. Wilde Fütterungen machen Sorge.

 Am Stadtrand ernähren sich viele Wildschweine aus dem Komposthaufen und hinterlassen Spuren in den Gärten. Foto: Larento/Fotolia

Am Stadtrand ernähren sich viele Wildschweine aus dem Komposthaufen und hinterlassen Spuren in den Gärten. Foto: Larento/Fotolia

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"Wildschweine bald wieder am Gartentor?", hatten wir am 4. September 2014 an dieser Stelle gefragt. Anlass war gewesen, dass die Wildschweinpopulation in den Wäldern rund um Saarbrücken ohne Verluste durch den Winter 13/14 gekommen war und zu dieser Zeit im Wald noch keine Eicheln und Bucheckern fand. Inzwischen weiß man: Die Tiere kamen zwar, aber nicht in so großer Zahl, dass die Bevölkerung in Aufruhr geraten wäre. Und die Wildsauen geraten weiter unter Feuer der Jäger.

In den vergangenen vier Monaten, so berichtet Stefan Weiter vom städtischen Amt für Grünanlagen, seien im Stadtgebiet etwa 50 Wildschweine erlegt worden, die meisten in der neuen, erst 2013 eingerichteten Jagdgenossenschaft für die Gemarkungen Altenkessel, Burbach-Malstatt, St. Johann, Dudweiler, Scheidt, Schafbrücke, St. Arnual und Alt-Saarbrücken.

Die Jäger wurden auch mit Sondergenehmigungen der obersten Jagdbehörde tätig, schossen also auch in "befriedeten" Gebieten, in denen das Jagen üblicherweise nicht gestattet ist. So etwa im Bereich Füllengarten. Jäger und Forstrevierleiter Rafael Greif erlegte in den letzten Tagen fünf Schweine auf einem Rastpfuhler Privatgrundstück. Wie er schilderte, wiesen sie teilweise eine Art Wohlstandsbauch auf - Zeichen von wenig Bewegung und viel Futter aus Komposthaufen oder Obstgärten , aus denen das Fallobst nicht entfernt wurde. Nach Beobachtung der Experten wird den Tieren die Nahrungssuche an den Stadträndern immer noch viel zu leicht gemacht. Kürzlich wurde am Schwarzenbergbad festgestellt, dass Unbekannte säckeweise altes Brot in die Landschaft geworfen hatten - ob aus falscher Tierliebe oder aus niederen Motiven sei dahin gestellt, für Wildschweine war das die Einladung zu einem Festessen inklusive Umpflügen der Wiesen. Auf den Kosten von Wildschäden im Garten bleiben fast immer die Geschädigten sitzen. Wer sich mit der Bitte um Regulierung an die Stadtverwaltung wendet, darf zwar mit Verständnis und tröstenden Worten rechnen, aber nicht mit Geld. Die meisten Wohnanwesen liegen nun einmal in den "befriedeten" Bezirken. Nach Paragraf 29, Absatz 1 des Bundesjagdgesetzes, der in Paragraf 41, Absatz 1 des saarländischen Jagdgesetzes übernommen wurde, sind Wild- und Wühlschäden in solchen Bezirken nicht erstattungspflichtig. Wer die Tiere verlässlich fernhalten will, muss auf eigene Kosten Wildschutz- oder Elektrozäune ziehen. Oder mit sehr guten Gründen über Stadt und Jägerschaft versuchen, eine Sondergenehmigung für die Jagd durch einen geeigneten Experten zu erwirken.

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