Kein Interesse am Saarbrücker Waffen-Nachlass

Saarbrücken · Seit 2013 ist die Zahl der registrierten Schusswaffen im Regionalverband Saarbrücken von 10 500 auf knapp 9000 gesunken. Ein Trend, der nicht zuletzt darauf beruht, dass vererbte Waffen häufig an die Behörden abgetreten werden.

 Historische Pistolen, wie die aus dem Hollywood-Film „Mexican“, werden wohl selten unter den saarländischen Erbstücken sein. Foto: Verleih

Historische Pistolen, wie die aus dem Hollywood-Film „Mexican“, werden wohl selten unter den saarländischen Erbstücken sein. Foto: Verleih

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9032 Schusswaffen , davon 4075 Kurzwaffen und 4957 Langwaffen, wie Flinten und Büchsen sind allein im Regionalverband Saarbrücken nach Behördenangabe auf knapp zweieinhalbtausend Besitzer registriert. Das mag zunächst bedenklich klingen, tatsächlich hat sich die Zahl der Waffen im Umlauf seit 2013 jedoch um 1500 Stück reduziert.

Nicht zuletzt das Erbverhalten der Saarländer trägt zu diesem positiven Trend bei. Laut Zahlen des Regionalverbandes geben 90 Prozent der Bürger, die Waffen geerbt haben, den Besitz daran auf und überlassen ihre Revolver und Flinten den Behörden. Dort werden sie vernichtet oder etwa in die Lehrmittelsammlung des Landespolizeipräsidiums aufgenommen. Dies hat nicht selten monetäre Gründe.

Wie der Regionalverband mitteilte, seien nach diversen Gesetzesverschärfungen - etwa nach dem Amoklauf von Winnenden 2009 - die Hürden für den Besitz und damit eben auch für das Erben von Waffen erhöht worden. Einfach übernommen kann die Erbstücke nämlich nicht. So ist neben der recht aufwändigen Beantragung einer Waffenbesitzkarte auch die angemessene und sichere Unterbringung in einem zertifizierten Waffenschrank zu gewährleisten. Darüber hinaus muss die geerbte Waffe von einem Büchsenmacher kostenpflichtig blockiert werden, solange noch keine Waffenbesitzkarte vorhanden ist. Alles Schritte, die mit einem gewissen Geld- und Zeitaufwand verbunden sind. Wesentlich einfacher ist es da, die geerbte Pistole abzugeben oder an eine berechtigte Person zu verkaufen.

Im Erbfall müssen Waffen innerhalb eines Monats nach Annahme der Erbschaft bei der Waffenbehörde gemeldet werden. Verstreicht die Frist, wird die Behörde von sich aus tätig.

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