Kein Geschäft mit Justiz nach Überfällen

Saarbrücken. Im Strafprozess gegen sechs Männer im Alter zwischen 19 und 26 Jahren haben die Richter den Angeklagten langjährige Haftstrafen in Aussicht gestellt. Die Rede ist von Strafen ohne Bewährung zwischen zweieinhalb und acht Jahren - jeweils abhängig von der Schwere und der Zahl der von den einzelnen Männern verübten Überfälle

Saarbrücken. Im Strafprozess gegen sechs Männer im Alter zwischen 19 und 26 Jahren haben die Richter den Angeklagten langjährige Haftstrafen in Aussicht gestellt. Die Rede ist von Strafen ohne Bewährung zwischen zweieinhalb und acht Jahren - jeweils abhängig von der Schwere und der Zahl der von den einzelnen Männern verübten Überfälle. Damit liegen die Richter weit über den Vorstellungen der Verteidiger, die einen kurzen Prozess bei niedrigen Strafen angeboten hatten. Eine mögliche Vereinbarung im Strafprozess - ein so genannter Deal zwischen Verteidigung, Anklage und Gericht - ist damit bis auf Weiteres vom Tisch. Insgesamt werden den Angeklagten in wechselnder Beteiligung vier Raubzüge gegen Spielhallen in Wadern, Mettlach, Dillingen und St. Wendel zur Last gelegt. Sie alle liefen im Sommer 2009 spät nachts nach dem gleichen Muster ab. Während draußen mindestens einer der Angeklagten im Fluchtauto wartete, gingen mindestens zwei maskierte Kumpane in den Spielsalon. Sie bedrohten Kassiererinnen und Besucher mit Schusswaffen vor erzwangen die Herausgabe von Bargeld. In zwei Fällen soll jeweils einer der Angeklagten handgreiflich geworden sein und zugeschlagen haben - im ersten Fall mit der flachen Hand, im zweiten mit seiner Waffe. Die Verteidigung signalisierte vor diesem Hintergrund zu Beginn des Prozesses ihre Bereitschaft zu einer gütlichen Einigung. Die Anwälte hofften auf milde Strafen nach einem Geständnis ihrer Mandanten, in dem einen oder anderen Fall vielleicht sogar auf eine Bewährungsstrafe. Der Oberstaatsanwalt war mit einem solchen Ergebnis nicht einverstanden. Für ihn gehören auch bei einem Geständnis alle sechs Angeklagten hinter Gitter. Schließlich gehe es um schwere Straftaten. Das Gericht tendiert ebenfalls in diese Richtung. Auf dieser Basis wiederum konnten die Verteidiger keine Verständigung und keinen verkürzten Prozess mitmachen. Diese Sache ist damit vom Tisch. Also muss in den kommenden Wochen eine umfangreiche Beweisaufnahme zu jeder der Taten angegangen werden. Wie der Prozess ausgehen wird, ist offen. Es könnte höhere, aber auch niedrigere Strafen geben. wi

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort