Kaum Bausatzungen in der Saarlouiser City

Saarlouis · Saarlouis erlebt derzeit einen Bau-Boom für Wohnraum. Doch Abriss-Pläne und eintönige Architektur bringen immer öfter Bürger auf die Palme. Verständlich, denn ausgerechnet in Saarlouis gibt es kaum lokale Bau-Vorschriften: Thema einer SZ-Serie, die heute mit drei aktuellen Beispielen beginnt.

 Der Marienhof von 1688 an der Metzer Straße: Hinten liegt ein Garten, dessen Mauer ebenso wie das Gebäude unter Denkmalschutz steht. In den Garten wollte ein Investor sieben Mehrfamilienhäuser bauen. Der Stadtrat legte den Plan auf Eis, indem er einen Bebauungsplan aufstellen lässt.

Der Marienhof von 1688 an der Metzer Straße: Hinten liegt ein Garten, dessen Mauer ebenso wie das Gebäude unter Denkmalschutz steht. In den Garten wollte ein Investor sieben Mehrfamilienhäuser bauen. Der Stadtrat legte den Plan auf Eis, indem er einen Bebauungsplan aufstellen lässt.

 Lothringer Straße/Ecke Professor-Notton-Straße: Hier soll ein Wohnbau hin, der die Baulücke schließt. Dazu muss das Haus hinten abgerissen werden. Fotos: Hartmann Jenal

Lothringer Straße/Ecke Professor-Notton-Straße: Hier soll ein Wohnbau hin, der die Baulücke schließt. Dazu muss das Haus hinten abgerissen werden. Fotos: Hartmann Jenal

Das Kapital der Stadt Saarlouis ist ihre Stadtanlage selbst. Da verwundert es, dass es kaum Regelungen gibt, wie dieses Kapital geschützt wird, wenn neu gebaut wird. Das fällt besonders jetzt auf, denn Saarlouis erlebt einen Bauboom besonders bei Wohnraum. Fehlende Bausatzungen prägen die Ratsdebatten um Baugenehmigungen, manche Entscheidungen ärgern die Bürger. Oft erscheint die neue Architektur als gesichtslos. Und wenn dafür auch noch Altes abgerissen wird, ist der Ärger da.

Wo es keine Bebauungspläne und keine Gestaltungssatzungen gibt - wie für die meisten Flächen der Saarlouiser Kernstadt - gilt der Paragraf 34 des Baugesetzbuches. Der verlangt nur, dass sich Gebäude ins Bestehende "einfügen". Das ist dehnbar. Es verbietet aber der städtischen Baubehörde, die Baugenehmigung an strenge Auflagen zu binden.

In seiner jüngsten Sitzung am Donnerstag hat der Stadtrat beschlossen, einen Bebauungsplan für das Gelände Marienhof an der Metzer Straße aufzustellen. Er lehnte damit indirekt die Pläne eines Investors ab, im Garten des 1688 gebauten Marienhofes sieben Häuser mit bis zu 50 Wohnungen zu bauen. Der Plan war überhaupt nur denkbar, weil es bisher eben keinen Bebauungsplan gibt. Der Rat folgte der Einschätzung der Stadtverwaltung. Die hält das Vorhaben für städtebaulich inakzeptabel und sieht als Grund für die Planung "ausschließlich wirtschaftliche Gründe".

Am historischen Gebäude selbst kann nichts verändert werden, denn es steht unter Denkmalschutz, ebenso wie die Mauer um den Garten - aber der Garten selbst nicht.

Ebenfalls nach Paragraf 34 hätte gebaut werden können, wenn die alte Rettungswache in der Kaiser-Wilhelm-Straße abgerissen worden wäre. Der Stadtrat hatte vor, den Abriss der alten Wache zu genehmigen. Sie steht nicht auf der Denkmalschutzliste, aber auf der Liste der Erhaltungssatzung von 1979. Die soll stadtbildprägende Bauten schützen. Der Rat kann aber Ausnahmen machen. Nach erheblichen Bürgerprotesten - auch weil die geplante neue Architektur als unangemessen eintönig abgelehnt wurde - verschob der Rat die endgültige Entscheidung bis nach der Kommunalwahl im Mai.

Auch nach Paragraf 34 hätte ein Wohnbauvorhaben an der Ecke Lothringer Straße/Professor-Notton-Straße genehmigt werden können. Ohne weiteres, denn ein Haus, das hier weg müsste, steht auf keiner Schutz-Liste. Dem Augenschein nach auch zu Recht.

Doch nach den Erfahrungen mit der Rettungswache war die CDU/Grünen/FDP-Ratsmehrheit vorsichtig. Sie begrüßt zwar auch den Architekten-Plan, ordnete aber zunächst ein Gutachten an: ob das fragliche Gebäude wirklich keinen historischen Wert hat.

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