Kassen: Pflegeheim-Bewohner müssen sich nicht um Windeln sorgen

Saarbrücken · Der Landesverband der Ersatzkassen (Vdek) hat Vorwürfe der Pflegegesellschaft zurückgewiesen, wonach sich Pflegeheim-Bewohner im Saarland ab 1. Oktober möglicherweise selbst mit Inkontinenz-Windeln versorgen müssen (wir berichteten).

"Alle Ersatzkassen-Versicherten in saarländischen Pflegeheimen können sich auch zukünftig darauf verlassen, dass ihre Versorgung mit Inkontinenz artikeln reibungslos funktioniert", erklärte Vdek-Landessprecherin Tanja Börner gestern. "Außerdem muss sich auch in Zukunft kein Versicherter oder Angehöriger um die Bestellung und die Annahme der benötigten Inkontinenzhilfen kümmern." Sollte es dennoch Probleme geben, sollten sich Versicherte oder deren Angehörige direkt mit ihrer Ersatzkasse in Verbindung setzen.

Nach Vdek-Angaben wollen die Ersatzkassen die Versorgung mit Inkontinenzartikeln vertraglich neu regeln. Dadurch sollen bundesweit einheitliche Regelungen für Pflegeheime und Leistungserbringer gelten. Das bisherige Verfahren zur Inkontinenzversorgung sei "oft mit einem hohen Bürokratieaufwand verbunden".

Das neue Prozedere bringe dagegen Vorteile für Versicherte und Pflegeheime . Denn Pflegebedürftige, die bei einer Ersatzkasse versichert sind, "benötigen künftig nur noch eine Verordnung für Inkontinenzhilfen für die Erstverordnung, die Folgeversorgungen verlaufen dann komplett papierlos. Außerdem muss vorab keine Genehmigung mehr bei der jeweiligen Ersatzkasse eingeholt werden, wie dies in der Vergangenheit zum Teil noch notwendig war."

Zudem stellt der Vdek klar: Bestellung, Annahme und Lagerung von Inkontinenzartikeln obliege per Gesetz und gemäß eines verbindlichen Expertenstandards dem Pflegeheim.

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