Justizstreit um Kiefaber -

Saarbrücken · Die Bonusmeilen-Affäre des Ex-Staatssekretärs Kiefaber beschäftigt das Landgericht. Die Staatsanwaltschaft legt Beschwerde gegen die Entscheidung einer Amtsrichterin ein, die einen Strafbefehl ablehnte.

 Ex-Staatssekretär Kiefaber hat Ärger mit der Justiz. Foto: Udo Rau

Ex-Staatssekretär Kiefaber hat Ärger mit der Justiz. Foto: Udo Rau

Foto: Udo Rau

. In der saarländischen Justiz gibt es kontroverse Auffassungen zur Bonusmeilen-Affäre des früheren Wirtschaftsstaatssekretärs Joachim Kiefaber (FDP ). Nach einem Bericht unserer Zeitung, wonach Prüfer des Rechnungshofes feststellten, dass der Ex-Staatssekretär und frühere Leiter des Referates Außenwirtschaft bei teuren Dienstreisen seine private "Lufthansa Senator Card mit der Nr. 5310013058 . . " nutzte, und so erworbene Bonusmeilen für private Reisen einsetzen konnte, schaltete sich die Staatsanwaltschaft ein. Nach monatelangen Untreue-Ermittlungen wollte der zuständige Oberstaatsanwalt den Fall gegen Zahlung einer Geldauflage von 5000 Euro einstellen. Eine Richterin beim Amtsgericht Saarbrücken verweigerte dazu aber ihre Zustimmung. Einen Grund nannte sie nicht. Bei der Staatsanwaltschaft wurde die verweigerte Zustimmung - wie üblich - als Hinweis interpretiert, dass wegen "erhöhtem Unrechtsgehalt" eine Einstellung nicht akzeptiert werden könne. Daraufhin beantragte die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht wegen Untreue in zwei Fällen einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 3600 Euro, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Die Begründung: Kiefaber habe entgegen der Vorschriften dienstlich erworbene Bonusmeilen für zwei Flüge nach Südafrika und zwei Tickets nach Thailand privat eingesetzt. Errechneter Schaden: 11 025 Euro.

Die Akten landeten jetzt bei einer anderen Saarbrücker Amtsrichterin. Diese Juristin lehnte, so bestätigte Gerichtssprecherin Sabrina Walbaum, den Erlass des beantragten Strafbefehls ab. Die Begründung: Ihrer Auffassung nach hat Kiefaber durch die Nutzung der Bonusmeilen für Privatflüge eine Vermögensbetreuungspflicht gegenüber seinem Arbeitgeber nicht verletzt, deshalb liege in diesem Fall auch keine Untreue vor.

Dagegen wehrt sich die Staatsanwaltschaft . Sie hat zwischenzeitlich Beschwerde gegen diese Entscheidung beim Landgericht eingelegt. Kiefabers Bonusmeilen-Affäre geht in die nächste Instanz.

Meinung:
Justitia gibt Rätsel auf

Von SZ-RedakteurMichael Jungmann

Ein Gericht, ein Fall, zwei Richterinnen und zwei Standpunkte. Die Juristinnen am Amtsgericht geben in der Bonusmeilen-Affäre um Ex-Staatssekretär Joachim Kiefaber (FDP ) echte Rätsel auf. Die erste Richterin lehnt in ihrer Unabhängigkeit die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Zahlung von 5000 Euro ab. Offenkundig, weil ihr dies zu milde war. Ihre Kollegin ist dann ganz anderer Meinung, lehnt den beantragten Strafbefehl ab. Aus ihrer Sicht hat sich Vielflieger Kiefaber nicht strafbar gemacht. Mit diesem mega-peinlichen, weil nicht nachvollziehbaren Hin und Her wird das Vertrauen in die unabhängige Justiz nicht gestärkt. Hoffentlich findet das Landgericht klare Worte dazu.

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