Justizopfer klagt auf Schmerzensgeld – Urteil ergeht Ende Januar

Saarbrücken · Das Landgericht Saarbrücken hat gestern erneut über den Schadenersatzanspruch des Justizopfers Norbert Kuß gegen eine Gerichtssachverständige verhandelt. Es ergaben sich keine neuen Gesichtspunkte zu dem Fall.

Das Urteil soll am 29. Januar 2015 verkündet werden.

Der heute 71-jährige ehemalige Bundeswehrbeamte saß 683 Tage unschuldig als Kinderschänder im Gefängnis. Seine Stieftochter hatte ihn zu Unrecht des Missbrauchs beschuldigt. Die Gerichtspsychiaterin, die nun selbst vor Gericht steht, hatte die falschen Anschuldigungen als glaubwürdig erachtet. Später hatte ein anderer Sachverständiger schwere methodische Mängel im Gutachten seiner Kollegin festgestellt. Im Jahr 2004 war Kuß verurteilt, im Jahr 2013 freigesprochen worden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort