Ist denn noch mehr Brandschutz nötig?

Saarbrücken · Der Regionalverband muss neue Stellen schaffen, weil unter anderem der Bund Gesetze ändert, sagt Verwaltungschef Peter Gillo. Er fragt sich, ob das angesichts der Finanzkrise der Kommunen nötig ist.

Höhere Brandschutzauflagen und Gesetzesänderungen treiben die Ausgaben des Regionalverbandes, die die zehn Kommunen finanzieren müssen, in die Höhe. Doch Regionalverbandsdirektor Peter Gillo (SPD) bezweifelt, dass dies den Betroffenen auch wirklich nützt. Von den 15 Millionen Euro für die Schulen gingen zum Beispiel alleine vier Millionen Euro in diesem Jahr für den Brandschutz drauf. "Wir haben schon einen hohen Sicherheitsstandard und müssen einen sehr hohen Aufwand betreiben, damit der Nutzen ein bisschen steigt. Das macht mir Probleme." Peter Gillo fordert eine Debatte, ob dieses zusätzliche Geld für den Brandschutz nicht lieber in eine bessere Ausstattung der Schulen fließen sollte. Dafür sei angesichts der hohen Verschuldung der Kommunen wenig Geld da.

Als zweites Beispiel nennt der SPD-Politiker das 2012 geänderte Vormundschaftsgesetz. Das Jugendamt des Regionalverbandes werde demnach zum Amtsvormund von Kindern und Jugendlichen, die keine Eltern mehr haben. Bisher habe ein Vormund 78 Kinder und Jugendliche betreut, nun seien es nur noch 50, erklärt Gillo. Der Vormund solle mindestens einmal pro Monat nach ihnen sehen. Der Regionalverband brauche also mehr Mitarbeiter. Das Problem: Die Sozialarbeiter des Jugendamts seien ja in den Stadtteilen, sind aber nicht der Amtsvormund. Dafür sei eine andere Abteilung zuständig. Der Regionalverband habe vier neue Stellen geschaffen, die den Haushalt mit 240 000 Euro pro Jahr belasten, erläutert Gillo. Auch in der Betreuungsbehörde, die beim Gesundheitsamt angesiedelt ist, müssten ab Juli 2014 vier weitere Stellen geschaffen werden. Dann trete das "Gesetz zur Stärkung der Funktion der Betreuungsbehörden" in Kraft, sagt der Verwaltungschef. Die Behörde sei der Vormund zum Beispiel von verwirrten oder kranken Erwachsenen, die Hilfe brauchen. Künftig müssten die Mitarbeiter alle neuen Fälle begutachten, früher habe das Familiengericht nur in einem Drittel der Fälle die Mitarbeiter der Betreuungsbehörde angefordert. Den zusätzlichen Aufwand hält Gillo für fragwürdig. Ihn ärgert die Aussage des Bundes, diese Gesetzesänderung sei "kostenneutral". Am Ende müssen die Kommunen die Zusatzausgaben über die Umlage ja bezahlen, stellt Gillo klar. Die steigt im nächsten Jahr auf über 191 Millionen Euro. Nicht infrage stellt er dagegen die Ausgaben für den Krippenausbau - trotz der hohen Kosten sei diese Investition sehr wichtig.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort