Inkontinenzhilfen: Pflegegesellschaft kritisiert Ersatzkassen

Saarbrücken · Die Saarländische Pflegegesellschaft (SPG) hat der Darstellung des Verbands der Ersatzkassen (VdEK) widersprochen, wonach Pflegeheime gesetzlich dazu verpflichtet seien, die Versorgung der Bewohner mit Produkten zur Inkontinenzversorgung zu koordinieren (wir berichteten).

Mit Auslaufen des bisherigen Vertrages mit den Kassen zur Versorgung der Bewohner sei es den Mitarbeitern der Heime von Gesetzes wegen ausdrücklich nicht gestattet, rechtswirksam den Empfang von Produkten zu bestätigen, die den Versicherten gehörten. Ebenso wenig sei das Heim verpflichtet, Lagerräume für Inkontinenzmaterial zur Verfügung zu stellen, so SPG-Geschäftsführer Jürgen Stenger. Ohne Vertragsgrundlage sei das Inkontinenzmaterial im Zimmer der Bewohner aufzubewahren.

Darüber hinaus widerspricht Stenger der Behauptung des VdEK, wonach das bisherige Verfahren mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden sei. "Weder seitens der Heimbewohner noch seitens der Pflegeheime gab es in den vergangenen Jahren Kritik an dem bestehenden Verfahren", so Stenger. "Die Kündigung des Vertrages durch die Ersatzkassen kam für uns völlig überraschend." Der von den Ersatzkassen angebotene neue Rahmenvertrag sehe eine Absenkung der Inkontinenzpauschale um über zehn Prozent vor. Gleichzeitig müssten sich die Heime einem aufwändigen Qualifizierungsverfahren unterziehen, was sie in den Status des Hilfsmittel-Lieferanten versetzen würde. "Es ist nicht unser Ziel und nicht unsere Aufgabe, Apotheken und Sanitätshäusern Konkurrenz zu machen", so Stenger.

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