Infotag zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Saarbrücken · Was bedeutet rechtliche Betreuung und wem hilft sie? Was ist eine Vorsorgevollmacht? Unter dem Motto "Selbstbestimmen" informieren die Betreuungsbehörde des Regionalverbandes Saarbrücken , das Amtsgericht Saarbrücken und die Betreuungsvereine im Regionalverband Bürgerinnen und Bürger rund um dieses Thema.

Am Mittwoch, 16. September, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von 11 bis 16 Uhr in der Saarbrücker Bahnhofstraße in Höhe Futterstraße Rede und Antwort. Das Betreuungsgesetz stellt das Recht der Betroffenen auf weitestgehende Selbstbestimmung in den Vordergrund. Ein Unfall, eine schwere Krankheit oder eine Alterserkrankung kann einen Menschen in die Situation bringen, dass er für sich keine rechtlich wirksamen Entscheidungen mehr treffen kann. Regionalverbandsdirektor Peter Gillo erklärt: "Mit einer Vollmacht kann jeder Bürger einen oder mehrere Menschen seines Vertrauens benennen, die für ihn handeln und entscheiden, wenn man es selbst nicht mehr kann. Wer keine Vollmacht erteilen möchte, kann in einer Betreuungsverfügung festlegen, wer die Betreuerin oder der Betreuer werden soll." Die Amtsgerichte bieten die Möglichkeit, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen zu hinterlegen. Über einen Besuch am Aktionstag in der Bahnhofstraße freuen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsbehörde und der folgenden Vereine: Fördergemeinschaft der katholischen Betreuungsvereine im Regionalverband, Pro Mensch und Betreuungsverein Saarbrücken und Saar im Diakonischen Werk sowie Mitarbeiter des Amtsgerichtes Saarbrücken . Das teilt der Regionalverband mit.

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