IHK-Merkblatt informiert über Verjährung

Saarbrücken · Die letzten Tage des Jahres bieten häufig auch die letzte Gelegenheit, Ansprüche geltend zu machen, bevor sie verjährt sind. Die IHK Saarland rät deshalb: Jeder, der Inhaber von Forderungen ist, sollte jetzt überprüfen, ob "seine" Fristen zum 31. Dezember ablaufen.

Wenn ja, sollte der Gläubiger aktiv werden.

Das IHK-Merkblatt "Verjährung: Was gilt? (R10)" informiert zum Thema. Es steht zum Download auf der Homepage der IHK Saarland .

saarland.ihk.de

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