IHK-Merkblatt informiert über Verjährung
Saarbrücken · Die letzten Tage des Jahres bieten häufig auch die letzte Gelegenheit, Ansprüche geltend zu machen, bevor sie verjährt sind. Die IHK Saarland rät deshalb: Jeder, der Inhaber von Forderungen ist, sollte jetzt überprüfen, ob "seine" Fristen zum 31. Dezember ablaufen.
15.12.2015
, 19:13 Uhr
Wenn ja, sollte der Gläubiger aktiv werden.
Das IHK-Merkblatt "Verjährung: Was gilt? (R10)" informiert zum Thema. Es steht zum Download auf der Homepage der IHK Saarland .
saarland.ihk.de