Hugo Lacour zu Haftstrafe auf Bewährung verurteilt

Saarbrücken · Das Landgericht hat Hugo Lacour wegen Beihilfe zum Drogenhandel zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Ein weiteres Verfahren wegen eines versuchten Raubüberfalls wurde zuvor eingestellt. Das sorgte für Kritik.

 Hugo Lacour muss nicht zurück ins Gefängnis. Foto: Becker&Bredel

Hugo Lacour muss nicht zurück ins Gefängnis. Foto: Becker&Bredel

Foto: Becker&Bredel

. Mit einem Schlagabtausch zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft ist gestern vor dem Landgericht die letzte Runde im Prozess gegen den früheren Saarbrücker Rotlichtkönig Hugo Lacour (71) eingeläutet worden. Es ging um die Frage, ob der schwer krebskranke Lacour dafür bestraft werden kann, dass er im März 2013 in den Niederlanden mit rund 6,5 Kilogramm Marihuana im Kofferraum eines Audi erwischt worden war. Der Oberstaatsanwalt wertete dies als Beihilfe zum Drogenhandel und forderte eine Haftstrafe von drei Jahren ohne Bewährung. Der Verteidiger beantragte Freispruch. Aus seiner Sicht kann der französische Staatsbürger Lacour nicht für den reinen Transport von Drogen innerhalb der Niederlande bestraft werden. Mehr als der Transport sei nicht beweisbar. Trotzdem solle bei Lacour offenbar "auf Teufel komm raus eine hohe Strafe rauskommen". Weil vertuscht werden solle, dass Lacour in anderer Sache wegen Verdachts des versuchten Raubes zu Unrecht drei Monate in Untersuchungshaft gesessen habe.

Hintergrund dieses Raub-Verfahrens laut Anklage: Im Oktober 2012 und im Mai 2013 gab es zwei bislang nicht aufgeklärte Überfälle auf vermögende, ältere Ehepaare. Beide wurden in ihren Häusern überrascht, gefesselt, schwer misshandelt und zur Preisgabe von Geld und Wertgegenständen gezwungen. In beiden Fällen soll Lacour Monate zuvor Kontakt zu den später Betroffenen gesucht haben. Aus Sicht der Ermittler kam deshalb der wegen Gewaltdelikten und Mordes vorbestrafte Lacour als möglicher Beteiligter in Frage. Sie stellten ihm eine Falle. Motto: Ende März 2015 kommt ein Mann mit mehr als 100 000 Euro Bargeld in ein Ferienhaus im Nordsaarland. Ergebnis: An jenem Tag warteten Lacour und ein Bekannter vor Ort. Sie hatten Handschuhe an, der Bekannte war mit einer Pistole bewaffnet, Lacour mit einer Taschenlampe nebst integriertem Elektroschocker. Ein Spezialkommando der Polizei nahm beide fest. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen versuchten Raubes.

Aber dann kam ein neues Urteil vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe, wonach bei einer Tatprovokation durch verdeckte Ermittler eine deutliche Strafmilderung oder sogar eine Einstellung geboten ist. Darauf beantragte die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens gegen Lacour. Begründung: Die für den versuchten Raub nun noch mögliche Strafe falle neben der Strafe für den Drogenhandel nicht ins Gewicht. Das Landgericht stimmte dieser Einstellung zu. Es verurteilte Lacour wegen Beihilfe zum Drogenhandel in einem minderschweren Fall zu zwei Jahren Haft auf Bewährung.

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