„Höchste Zeit“ für Entlastung der Polizei

Saarbrücken · Die Vorschriften zur Begleitung von Schwertransporten sollen geändert werden, um die Polizei zu entlasten. Darauf drängt das Saarland schon seit Jahren. Wie stark die Polizei tatsächlich entlastet wird, ist aber noch unklar.

 Zwei Tage brauchte dieser Transport von Dudweiler zum Saarhafen Saarlouis-Dillingen. Foto: Ruppenthal

Zwei Tage brauchte dieser Transport von Dudweiler zum Saarhafen Saarlouis-Dillingen. Foto: Ruppenthal

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Rund 2000 Mal im Jahr - durchschnittlich also fast acht Mal pro Werktag - müssen saarländische Polizisten zu einer Aufgabe ausrücken, für die sie eigentlich gar nicht vorgesehen sind. Jedenfalls sehen das viele in der Polizei so. Es geht um die Begleitung von Groß- und Schwertransporten, etwa von Bauteilen für Windkraftanlagen. "Wir haben keine Personalressourcen, um regelmäßig hinter Konvois herzuzuckeln. Die Kollegen haben mehr als genug Aufgaben, die sie täglich sehr stark fordern", schreibt der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Sascha Alles, in einer Mitteilung. Er reagiert damit auf die Ankündigung von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU ), künftig Privatfirmen mit der Sicherung der Transporte zu beauftragen. "Höchste Zeit", findet Alles.

Die Innen- und Verkehrsminister der 16 Bundesländer haben das Thema "Entlastungsmöglichkeiten für die Polizei im Zusammenhang mit Großraum- und Schwertransporten (GST)" schon seit Jahren auf dem Tisch. Das Saarland und andere Länder drängen seit 2008 darauf, die Vorschriften entsprechend zu ändern. Denn die Begleitung durch die Polizei ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) und den Verwaltungsvorschriften zur StVO genau geregelt. Demnach bedürfen jene Transporte, "deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtmassen die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten", einer Erlaubnis. Die Polizei muss sie ab einer bestimmten Breite, die sich nach der Straßenart und der Anzahl der Fahrstreifen richtet, begleiten. Dafür schreibt die Polizei eine Rechnung: 58 Euro Grundgebühr, 98 Cent je Polizist und Einsatzminute sowie 36 Cent je gefahrenem Kilometer. Nach Angaben der DPolG sind in der Regel zwei Polizeifahrzeuge notwendig.

Laut saarländischem Innenressort hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe inzwischen konkrete Empfehlungen ausgesprochen, wie die Vorschriften geändert werden sollen. "Es ist davon auszugehen, dass die notwendigen Rechtsänderungen und entsprechende Pläne zur praktischen Umsetzung in naher Zukunft in die einschlägigen bundesweiten Regelwerke übernommen werden", so das Innenministerium. Im Saarland bereite derzeit das federführende Verkehrsministerium zusammen mit dem Innenministerium und anderen beteiligten Behörden die Umsetzung der bevorstehenden Rechtsänderungen vor.

Wie stark die Polizei dadurch entlastet werden wird, kann das Land allerdings noch nicht genau sagen, da dies von der Art der Großraum- und Schwertransporte abhängig sei. Und: "Überall, wo verkehrsregelnde Maßnahmen erforderlich sind, um die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten, wird auch zukünftig eine vollzugspolizeiliche Begleitung erfolgen müssen", so das Innenministerium.

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