Hochschulgesetz soll Machtbalance auf dem Campus neu regeln

Saarbrücken · Ein neuer Globalhaushalt, die neue Fakultätsstruktur der Uni und der Landeshochschulentwicklungsplan - 2016 bringt große Veränderungen für die Saar-Hochschulen. Deren größte steht nun bevor. Im Oktober will der Landtag über das neue Hochschulgesetz entscheiden, dessen 99 Paragraphen erstmals für Uni und HTW gemeinsam gelten sollen.

Was halten die Hochschulmitglieder von der Novelle? Um diese Frage ging es gestern in einer Anhörung des Wissenschaftsausschusses des Landtags. Wobei die lebhafte Diskussion, die sich um die Lage der Bibliotheken, die aus Sicht der HTW rückständige Definition einer Fachhochschule und die Kooperation zwischen Uni und HTW entspann, immer wieder auf den Punkt zurückkam, den Uni-Präsident Volker Linneweber in den ersten Minuten angeschnitten hatte: die Machtbalance der Hochschulgremien.

Hier bleibt dem Gesetzgeber, so die Ausschussvorsitzenden Sebastian Thul (SPD ) und Thomas Schmitt (CDU ), keine andere Möglichkeit, als Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen, die dem Senat - er vertritt alle Gruppen einer Hochschule - mehr Gewicht geben. Wie viel Gewicht? Das ist umstritten. Das Uni-Präsidium will den Senat stärken, ihm aber nicht das Recht einräumen, strukturelle Fragen zu entscheiden. Dem Senat ist wiederum wichtig, so seine Vertreterin Alexandra Kiemer, bei der Wahl des Präsidenten nicht überstimmt werden zu können. Spätestens da war dann der Punkt angeschnitten, der bei der Anhörung zwar keine Rolle spielen sollte, aber doch über allem schwebte: die heutige, alles entscheidende Abstimmung über den nächsten Uni-Präsidenten. Dabei drohen sich die beiden Wahlgremien gegenseitig zu blockieren. Ein noch nie dagewesenes Ereignis, das ebenfalls Auswirkungen auf das neue Hochschulgesetz haben könnte.

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