Hobby-Gärtner wegen Anbaus von Haschisch verurteilt

Saarbrücken. "Pflanzen Sie doch Sonnenblumen in Ihren Garten. Die wachsen auch schön." Mit diesem freundlichen Rat der Richterin endete kürzlich der Strafprozess gegen einen Frührentner vor dem Amtsgericht. Dort wurde der 56 Jahre alte Hobby-Gärtner aus der Landeshauptstadt zu einem Jahr Gefängnis mit Bewährung verurteilt

Saarbrücken. "Pflanzen Sie doch Sonnenblumen in Ihren Garten. Die wachsen auch schön." Mit diesem freundlichen Rat der Richterin endete kürzlich der Strafprozess gegen einen Frührentner vor dem Amtsgericht. Dort wurde der 56 Jahre alte Hobby-Gärtner aus der Landeshauptstadt zu einem Jahr Gefängnis mit Bewährung verurteilt. Sein grüner Daumen war ihm gewissermaßen zum Verhängnis geworden. Und zwar im September 2008. Damals standen im Garten des Mannes acht mehr als 2,50 Meter hohe Cannabispflanzen. Das freute zwar den 56-Jährigen, störte aber offenbar irgendjemanden in der Nachbarschaft. Jedenfalls tauchte Mitte September die Polizei bei ihm auf und erntete rund drei Kilogramm Blätter und Blüten der Haschisch-Pflanzen. Das waren gemäß Strafgesetzbuch drei Kilo Drogen, deren Besitz ein schwerwiegendes Vergehen ist. Das sahen der Angeklagte und sein Verteidiger offenbar genau so. Jedenfalls betonte der Anwalt sofort: "Die Anklage ist richtig." Sein Mandant lebe von weniger als 1000 Euro Rente im Monat. Er konsumiere Haschisch und habe es selbst angebaut. Auch deshalb, weil es ihm Spaß gemacht habe, etwas zu konsumieren, was er selbst angebaut habe. Auch weil er mit diesem Hobby, nach einem schweren Unfall und vielen Jahren ohne Arbeit, endlich etwas zu tun gehabt habe. Wozu der 56-Jährige strahlend meinte: "Es war ein großes Abenteuer." Es sei ein Vergnügen gewesen, die Pflanzen wachsen zu sehen. "Ich war stolz. Es war schön." "Es war illegal", entgegnete die Richterin: "Bauen Sie in Zukunft was Legales an. Mais, Rosen irgendetwas. Das wächst auch schön." Ähnlich sah das auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Er sagte: "Das ist kein Spaß." Es gehe um eine schwere Straftat, für die gemäß Strafgesetzbuch mindestens ein Jahr Gefängnis verhängt werden müsse. Wobei es im konkreten Fall mit dieser Mindeststrafe aber auch gut sein dürfte. Der Angeklagte sei seine Pflanzen los, seine Utensilien zu deren Pflege und habe seinen Fehler eingesehen. Es genüge eine Haftstrafe auf Bewährung. Dieser Ansicht waren auch der Verteidiger, die Richterin und die Schöffen. Zum Abschied schrieben sie dem erleichterten Mann ins Stammbuch: "Finger weg von der Cannabis-Zucht." Sonnenblumen seien da viel ungefährlicher und auch sehr schön. Leise Antwort des Angeklagten: "Sonnenblumen habe ich schon." Und dann ernst: "Ich danke." wi

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