Hilfe bei den ersten Schritten

Neunkirchen · Die Stadt Neunkirchen übernimmt über ihr Amt für Soziale Dienste die Erstversorgung von Asylbewerbern in Eigenregie. Sie stellt Wohnraum bereit, Mitarbeiter begleiten die Flüchtlinge nach ihrer Ankunft bei wichtigen Gängen – zum Kreissozialamt, zur Mietvertrags-Unterzeichnung oder zur Konto-Eröffnung.

Die Zahl der Asylbewerber in Neunkirchen liegt nach Angaben der Stadt aktuell bei 33 Personen (davon fünf Kontingentflüchtlinge). Es handelt sich um Syrer und Eritreer. 13 Flüchtlinge kommen zeitnah dazu. Wie die Erstversorgung konkret abläuft, erklärt der Integrations-Beauftragte Zeljko Cudina: Die Kreispolizeibehörde meldet die Überstellung eines Flüchtlings/Asylbewerbers zum Datum X nach Neunkirchen . Die Stadt sichert Wohnraum und Einrichtung - da hilft die Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft (GSG). Am Tag X nehmen städtische Mitarbeiter den Neuankömmling in Empfang, begleiten ihn zunächst zum Kreissozialamt - Anmeldung, Krankenschein, Auszahlung, in den Folgetagen auch zur Mietvertrag-Unterzeichnung, zum Einwohnermeldeamt, zur Tafel und zur Bank. Bei Unterzeichnung des Mietvertrages oder der Konto-Eröffnung ist Dolmetscherin Haura Dheini dabei (jetzt hauptberuflich beim Diakonischen Werk an der Saar, aber auch langjährige Sprachmittlerin des Neunkircher Dolmetscherpools). Weiter geht es je nach Status des Flüchtlings. Nach der Entscheidung zum Bleiberecht beziehungsweise der Erteilung des Aufenthaltsrechts wird für Asylberechtigte jetzt das Jobcenter statt Kreissozialamt zuständig. Asylberechtigten werden nun Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt angeboten sowie Integrationskurse über die Bildungsträger in Neunkirchen . Flüchtlinge , bei denen Dublin III greift, beziehen bis zur Rücküberstellung ins zuständige Land Leistungen der Sozialhilfe. Integrationskurse zum Deutschlernen können nicht in Anspruch genommen werden. Es gibt jedoch in Neunkirchen einen niedrigschwelligen Deutschkurs des Caritasverbandes, dessen Besuch möglich ist.

Zum Thema:

StichwortKontingentflüchtlinge: Flüchtlinge aus Krisenregionen, die im Rahmen einer humanitären Hilfsaktion in Deutschland aufgenommen werden (gegenwärtig 10 000 Syrer). Sie werden in festgelegter Anzahl auf die Bundesländer verteilt. Kontingentflüchtlinge durchlaufen kein Asyl-Verfahren, erhalten mit ihrer Ankunft sofort eine Aufenthaltserlaubnis, können ihren Wohnsitz jedoch nicht frei wählen. Sie haben Anspruch auf Arbeitsmarktintegration und Integrationskurse. Asylbewerber : Flüchtlinge , die jenseits humanitärer Hilfsaktionen auf eigene Faust nach Deutschland kommen und Asyl beantragen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) prüft den Asylantrag, wenn die Voraussetzungen für das Dublin-Verfahren nicht vorliegen oder der nach Dublin-Verordnung zuständige Mitgliedstaat das Übernahme-Ersuchen ablehnt. Nach der so genannten Dublin-Regelung ist das erste EU-Land, über das die Flüchtlinge eingereist sind, für deren Aufnahme zuständig. Geprüft wird die Zuständigkeit über Eurodac, eine europaweite Datenbank, in der Fingerabdrücke von Asylbewerbern und illegal in die EU eingereisten Menschen aus Nicht-Mitgliedsstaaten gespeichert sind. Bis zur Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft, der Asylberechtigung oder der Entscheidung zum Bleiberecht gibt es keine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Nach Anerkennung als Asylberechtigte beziehungsweise der Flüchtlingseigenschaft fällt die Residenzpflicht weg und Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration sind möglich. Asylbewerbern, bei denen die Dublin-Kriterien erfüllt sind, teilt das Bundesamt schriftlich mit, dass ein Übernahme-Ersuchen an den als zuständig ermittelten Mitgliedstaat erfolgen wird. Bis dahin beziehen sie Leistungen aus der Sozialhilfe. Integrationskurse können nicht in Anspruch genommen werden. Wer keine Aufenthaltserlaubnis bekommt (Entscheidung über Asylbegehren negativ oder Dublin III), dem droht Abschiebung. Ohne Papiere oder im Krankheitsfall, darf der Asylbewerber vorläufig bleiben: Er erhält eine Duldung (vorübergehende Aussetzung der Abschiebung). Dies gilt auch für Minderjährige, die ohne Erwachsene auf der Flucht sind. cle

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