Hier putzt die Stadt Saarbrücken lieber selber

Saarbrücken · Wenn man nicht alles selber macht ...: So in etwa muss wohl die Motivation der Stadt gewesen sein, für mehr Sauberkeit in Saarbrücken zu sorgen. Sie übernimmt die Reinigung von vielen zusätzlichen Straßen.

Der Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) übernimmt ab Freitag, 1. Januar, die Gehwegreinigung für 26 Straßen beziehungsweise Straßenabschnitte in den Stadtteilen Sankt Johann, Alt-Saarbrücken, Malstatt und Burbach. Diese Änderung hatte der Stadtrat vergangene Woche beschlossen. Ziel des Stadtratsbeschlusses ist es, die Sauberkeit in den betroffenen Straßen deutlich zu verbessern, teilt die Stadt mit.

Derzeit werden nur die Fahrbahnen und Straßenrinnen vom ZKE gereinigt, die Reinigung der Bürgersteige ist hingegen Anliegerpflicht. ZKE-Werkleiter Bernd Selzner erklärt: "Der Gesamteindruck nach der Straßenreinigung ist oft nicht zufriedenstellend, da die Gehwege größtenteils nicht regelmäßig und häufig genug gereinigt werden. Nicht selten machen auch Verunreinigungen, die dann vom Gehweg auf die Straße geweht werden, den sauberen Eindruck der Fahrbahn schnell wieder zunichte."

Die Gehwegreinigung durch den ZKE wird grundsätzlich zeitgleich mit der Fahrbahnreinigung erfolgen. "Das soll verhindern, dass Verunreinigungen vom Gehweg auf die Straße geweht werden können und umgekehrt", so Selzner. Die Gehwege werden genauso häufig gereinigt wie die Fahrbahn.

Doch Anwohner kommen mit der nachlässigen Reinigung nicht einfach so durch: Die Stadt bittet die Hausbesitzer zur Kasse: Die Übernahme der Gehwegreinigung durch den ZKE wird sich entsprechend der Größe der zu reinigenden Fläche auf die Reinigungsgebühren auswirken. "Ein Haus mit einer Front von zehn Metern hätte beispielsweise bei einer Gehwegbreite von 1,5 Metern in der Reinigungsklasse F 2 (zweimal wöchentliche Reinigung) eine erhöhte Reinigungsgebühr von rund 14,85 Euro jährlich, in der Reinigungsklasse F 5 (fünfmal wöchentliche Reinigung) von 37,20 Euro jährlich zur Folge", erklärt Werkleiter Bernd Selzner. "Wir denken, dass die neue Regelung trotz der Erhöhung im Interesse der meisten Vermieter und Anwohner ist, da sie zu einem saubereren Wohnviertel beiträgt und sich dadurch die Lebensqualität für sie verbessert."

Die neue Satzung mit einer Auflistung der betroffenen Straßen gibt es im Internet.

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Das sind die betroffenen Straßen: St. Johann: Am Römerkastell (von Mainzer Straße bis Ostspange), Dudweiler Landstraße, Martin-Luther-Straße (von Egon-Reinert-Str. bis Scheidter Str.), St. Johanner Straße (Hauptbahnhof bis Viktoriastraße), St. Johanner Straße (von Trierer Str. bis Westspange/Klausener Str.), Trierer Straße (Cinestar bis Aral Tankstelle), Mainzer Straße (von Paul-Marien-Str. bis Schneidershof), Großherzog-Friedrich-Straße (von Paul-Marien-Str./Egon-Reinert-Str. bis Arndtstraße), ArndtstraßeAlt-Saarbrücken: Gersweilerstraße (von Deutschmühlen bis Malstatter Straße), Malstatter Straße, Metzer Straße (von Vorstadtstraße bis Lerchesflurweg/Zeppelinstr.)Malstatt: Camphauser Straße, Breite Straße, Brückenstraße, Lebacher Landstraße, Lebacher Straße, RastpfuhlBurbach: Jakobstraße, Luisenthaler Straße, Pfaffenkopfstraße, Bergstraße, Burbacher Straße, Helgenbrunnen, Hochstraße. red

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