Helfer verfluchen neues Gesetz

Saarbrücken · Seit August können sich neu anerkannte Flüchtlinge im Saarland nicht mehr aussuchen, in welcher Gemeinde sie wohnen. Das soll bei der Integration helfen, doch Ehrenamtliche beklagen den gegenteiligen Effekt.

 Die Jobcenter zahlen die Leistungen nur aus, wenn die Wohnsitzauflage eingehalten wird. Foto: dpa

Die Jobcenter zahlen die Leistungen nur aus, wenn die Wohnsitzauflage eingehalten wird. Foto: dpa

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Astrid Hilt versteht die Welt nicht mehr. Seit mehr als einem Jahr hilft sie in der Gemeinde Kirkel, Wohnungen für Flüchtlinge zu suchen, die aus der Landesaufnahmestelle in Lebach auf die Kommunen verteilt werden. Hilt ist landesweit vernetzt. "Das Saarland ist klein, wir haben bisher ganz gut zusammengearbeitet", sagt sie. Aber inzwischen ist sie nur noch verärgert: "Es macht keinen Spaß mehr." Uwe Weisenseel, ein anderer Helfer, berichtet von zunehmendem Frust unter den Helfern. "Die Leute ziehen sich irgendwann zurück."

Auslöser ist ein Gesetz, das seit 6. August in Kraft ist. Seither müssen anerkannte Flüchtlinge, die Hartz IV beziehen, drei Jahre in ihrem Bundesland bleiben. Die meisten Länder - auch das Saarland - wiederum schreiben den Flüchtlingen auch vor, in welcher Kommune sie zu wohnen haben. "Ein Wohnsitzwechsel von der Kommune, auf die sie zugewiesen sind, in eine andere innerhalb des Saarlandes ist somit nicht möglich", bestätigte das Innenministerium. Dies soll verhindern, dass sich Ghettos bilden. Nach Ansicht des Saarländischen Flüchtlingsrats hat die große Koalition mit dieser Entscheidung die Willkommenskultur beerdigt.

Astrid Hilt sagt, zuletzt habe sie nach langer Suche passende Wohnungen für zwei Flüchtlinge gefunden. Einer wollte von Dillingen nach St. Arnual. Die künftige Vermieterin habe den jungen Mann direkt ins Herz geschlossen. "Der Plan war bald klar: Er hilft im Garten und räumt im Winter auch mal Schnee weg, sie hilft ihm, Deutsch zu lernen - eine Win-win-Situation. Dann kam der Hammer: Das Amt lehnt ab." Einen anderen jungen Mann würde Astrid Hilt gerne Schritt für Schritt in ihren Betrieb in Kirkel-Limbach eingliedern. Eine passende Wohnung hatte sie bereits gefunden. Doch auch hier musste Hilt den Vermietern, die bereits alles vorbereitet hatten, wieder absagen. "Eine furchtbar peinliche Situation." Sie hat noch weitere Beispiele.

Die Kommunen halten die Wohnsitzauflage im Saarland für eine gute Sache und für absolut notwendig. "Nur eine gleichmäßige Verteilung über das gesamte Land verhindert Abschottung und die Entstehung sozialer Brennpunkte", sagte der Vorsitzende des Landkreistages, Patrik Lauer (SPD ). Die Auflage sei notwendig, damit Integrationsmaßnahmen finanziell und personell planbar seien. "Wir sehen in der Einführung einer Wohnsitzauflage für Flüchtlinge ein Instrument der Integration und nicht der Bevormundung", betont Lauer.

Die Begründung, dass dies alles der Integration nutze, sei "lachhaft", sagt Astrid Hilt, die Wohnsitzauflage bewirkt aus Sicht der Helfer genau das Gegenteil. Der Flüchtlingsrat sieht darin eine "bürokratische Gängelung".

Die Bürgermeister der größeren Städte im Saarland haben das Interesse, dass sich bei ihnen keine Parallelgesellschaften bilden, also nicht zu viele dort ihren Wohnsitz nehmen. Die Verwaltungschefs der kleineren Gemeinden hoffen darauf, dass ihre Kindergärten und Schulen besser ausgelastet werden und dass die alternden Vereine wieder Zulauf bekommen. Dass die Integration gerade in kleineren Gemeinden mit ihrem großen sozialen Zusammenhalt gut gelingen kann, bestreitet Uwe Weisenseel jedoch: Die Flüchtlinge seien in den Dörfern am Verzweifeln. Die Aufnahme sei zwar freundlich, "aber dann ist irgendwann auch Schluss". Er sagt: "Die jungen Flüchtlinge sitzen auf dem Dorf und kommen nicht raus." Die Schulen seien in den Städten, auch die Busse führen dort.

Landkreistags-Chef Lauer verweist darauf, dass die Wohnsitzauflage schließlich entfalle, sobald der Flüchtling eine Arbeit aufnimmt. Aber wenn es auf dem Land keine Busverbindung zur Arbeitsstelle gebe, sagt Weisenseel, könne der Flüchtling den Job doch gar nicht erst annehmen.

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Hintergrund Die Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge ist im Aufenthaltsgesetz geregelt. "Zur Förderung seiner nachhaltigen Integration in die Lebensverhältnisse" der Bundesrepublik ist ein Flüchtling verpflichtet, für drei Jahre in dem Bundesland zu leben, dem er im Asylverfahren zugeteilt wurde. Dies soll verhindern, dass die Flüchtlinge in die großen Städte abwandern und sich dort Ghettos bilden. Die Auflage gilt nicht für Menschen, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind (mindestens 15 Stunden pro Woche oder 712 Euro monatlich) oder eine Ausbildung machen. Die 16 Bundesländer können den Flüchtlingen auf Basis dieses Gesetzes auch vorschreiben, in welcher Kommune sie leben. Fast alle Bundesländer machen von dieser Möglichkeit Gebrauch, auch das Landesverwaltungsamt des Saarlandes mit einer vorläufigen Regelung. Über die endgültige Ausgestaltung will sich das Land in Kürze mit Städten, Gemeinden und Landkreisen verständigen. kir

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