Heimaufsicht kann künftig auch Pflegedienste prüfen

Saarbrücken · Der Landtag hat gestern eine Änderung des Landesheimgesetzes beschlossen. Diese sieht vor allem die Kontrolle alternativer Betreuungsangebote in der Pflege vor. Ambulante Pflegedienste sollen unter staatliche Aufsicht gestellt werden.

"Die Novellierung des Gesetzes verbessert die Möglichkeit, auf Missstände reagieren zu können, und dient somit dem besseren Schutz pflegebedürftiger Saarländer", erklärte Sozialministerin Monika Bachmann (CDU) gestern. Die Gesetzesänderung ermöglicht es der Heimaufsicht, bei Hinweisen und Beschwerden über Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen und den ambulanten Pflegediensten entsprechende Überprüfungen einzuleiten.

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