Hauseigentümer sind für das Räumen von Schnee verantwortlich

Saarbrücken. Wegen des von Meteorologen vorhergesagten Wintereinbruchs weist der städtische Entsorgungsbetrieb ZKE darauf hin, dass für das Räumen von Eis und Schnee der Eigentümer des anliegenden Grundstücks verantwortlich ist

 Saarbrücken ist auf den Winter vorbereitet. Foto: dpa

Saarbrücken ist auf den Winter vorbereitet. Foto: dpa

Saarbrücken. Wegen des von Meteorologen vorhergesagten Wintereinbruchs weist der städtische Entsorgungsbetrieb ZKE darauf hin, dass für das Räumen von Eis und Schnee der Eigentümer des anliegenden Grundstücks verantwortlich ist. "Auf Gehwegen und auch entlang von Häusern ohne Gehweg muss mindestens ein Streifen von einem Meter Breite schnee- und eisfrei gehalten werden", erklärt ZKE-Werkleiter Bernd Selzner.

In Fußgängerzonen müssen diese für den Fußgängerverkehr frei zu haltenden Streifen sogar zwei Meter breit sein. Um Stürze und Unfälle zu vermeiden, ist die Reinigung bis zu mehrmals täglich vorgeschrieben, sobald akute Rutschgefahr besteht. Über Nacht gefallener Schnee muss an Werktagen (Montag bis Samstag) bis sieben Uhr morgens, an Sonn- und Feiertagen bis neun Uhr geräumt werden, ab 20 Uhr kann die Schneeschaufel ruhen.

Auf eisglatten Flächen können als Ersatz für Streusalz so genannte abstumpfende Streumittel zum Einsatz kommen, zu denen Sand und Splitt gehören. Diese sind besser für die Natur und für die empfindlichen Pfoten von Hunden und Katzen. Größere Schneemengen müssen so beiseite geschoben werden, dass Autos und Fußgänger "nicht mehr als unvermeidbar gefährdet und behindert" werden. Hydranten und Gullys müssen auf jeden Fall frei bleiben, damit das Tauwasser abfließen kann.

Von Ende Oktober bis in den April stehen die Mitarbeiter des ZKE, des Amtes für Grünanlagen sowie der Betriebs- und Bauhöfe der Stadt rund um die Uhr mit Winterdienstfahrzeugen bereit, um bei Schneefall oder aufkommender Eisglätte sofort auszurücken. Etwa 20 Räum- und Streufahrzeuge und rund 100 Mitarbeiter sind dann im Einsatz.

Da die Winterdienst-Fahrzeuge nicht alle Straßen gleichzeitig räumen und streuen können, sind die Einsatzpläne in Dringlichkeitsstufen eingeteilt. Erst wenn die wichtigsten Straßen frei sind, werden die weniger befahrenen Routen geräumt und mit Feuchtsalz bestreut. Zuerst werden die für den Verkehr wichtigsten Straßen, Linien des öffentlichen Personen-Nahverkehrs und die Zufahrten zu den Krankenhäusern von Schnee und Eis befreit. Dann sind die übrigen für die Verkehrsführung wichtigen Straßen an der Reihe. Parallel dazu werden unter anderem Fußgängerüberwege, Treppen, Verbindungswege sowie Haltestellen der Saarbahn geräumt. red

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