Harte Fronten bei den Pflegekosten

Saarbrücken · Die Landesregierung hat 2014 die Zuschüsse an die Landkreise und den Regionalverband für arme Rentner in Pflegeheimen gekürzt. Denn der Bund übernehme ja jetzt die Kosten. Dagegen wehren sich die Landkreise.

 Wenn Menschen Pflege brauchen, sich das Heim aber nicht leisten können, erhalten sie Zuschüsse vom Sozialamt. SZ-Archivfoto: dpa

Wenn Menschen Pflege brauchen, sich das Heim aber nicht leisten können, erhalten sie Zuschüsse vom Sozialamt. SZ-Archivfoto: dpa

Im Finanzstreit mit der Landesregierung will sich der Regionalverband einer Musterklage des Landkreises St. Wendel anschließen. Dabei geht es um einen Betrag von rund 3,8 Millionen Euro, den das Land den Landkreisen und dem Regionalverband für Pflegebedürftige ab dem 65. Lebensjahr in Pflegeheimen für 2014 gestrichen habe, schreibt die Verwaltung in einer Vorlage zur Sitzung der Regionalversammlung am Donnerstag: "Für den Regionalverband bedeutet dies eine Kürzung von rund 1,4 Millionen Euro." Der Regionalverband unterstützt dabei Menschen, wenn die Pflegeversicherung und deren Einkommen nicht ausreichen, um das Pflegeheim zu bezahlen.

Die Landkreise und der Regionalverband sind seit 2004 für die Pflegeheimkosten zuständig und bekommen Zuschüsse vom Land (die SZ berichtete). Die Landesregierung begründet die Kürzung damit, dass der Bund seit 2014 diese Ausgaben komplett übernehme. Der Landkreistag ist aber der Auffassung, dass der Bund damit die Kommunen entlasten wollte. Wie der Regionalverband schreibt, hätten die Ausgleichszahlungen die Kosten nicht gedeckt. Das habe eine Untersuchung des Landkreistages ergeben, der die Kosten von 2004 bis 2014 für mehrere Sozialleistungen, darunter die Grundsicherung in den Pflegeheimen, unter die Lupe genommen hat. Demnach sei die Deckungslücke 2014 auf 21,2 Millionen Euro für die Landkreise und den Regionalverband gestiegen. Wenn sich Landkreistag und Land nicht doch noch einigen, müsste die Klage bis 22. Mai eingereicht werden, teilt die Verwaltung mit. Die Regionalversammlung dürfte der Klage wohl zustimmen. Wie Regionalverbands-Sprecher Stefan Kiefer sagte, wollen sich die anderen Landkreise und der Regionalverband in einer "Musterprozessvereinbarung" dazu verpflichten, das Ergebnis der Klage zu akzeptieren. Falls der Landkreis St. Wendel gewinnt, müsse die Landesregierung auch an die anderen Landkreise und den Regionalverband zahlen. Wenn nicht, dürften diese nicht mehr selbst klagen. Diese Vereinbarung müsse auch die Landesregierung unterzeichnen.

Nach Angaben des Regionalverbandes gibt es mit dem Land noch keine Verhandlungen, wie viel Geld die Regierung in diesem Jahr für die Pflegekosten überweist. Die Regionalversammlung soll in ihrer Sitzung einer zweiten Klage gegen die Landesregierung zustimmen. Hier geht es um die Kostenübernahme für Menschen, die jünger als 65 Jahre und in Pflegeheimen untergebracht sind und die "Pflegestufe 0" erhalten. Dafür gilt der Grundsatz der "eingeschränkten Alltagskompetenz". Darunter fallen zum Beispiel Demenzkranke. Das Land bearbeitet diese Fälle nach Angaben des Regionalverbandes seit Mitte 2014. Die Verwaltung fordert, dass das Land auch die Kosten für ältere Fälle ab 2013 übernimmt. Weil sich beide Seiten nicht einigen konnten, soll nun das Sozialgericht entscheiden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort