Haftstrafe in Prozess um Drogendepot in der Saarlouiser Kaserne

Saarbrücken · Seit März dieses Jahres verhandelt das Landgericht Saarbrücken Fälle des Drogenhandels, wobei eines der Geschäfte in der Saarlouiser Graf-Werder-Kaserne abgewickelt wurde. Gestern erging das Urteil gegen zwei Soldaten und zwei Zivilpersonen. Die höchste Strafe erhielt ein 29-Jähriger aus dem Nordsaarland. Er war nach Überzeugung der Richter Auftraggeber für einen Drogenschmuggel aus den Niederlanden. Der Kurier war am Grenzübergang Remich mit Kokain und Haschisch im Gepäck festgenommen worden. Außerdem soll er von dem 30 Jahre alten Mitangeklagten Haschisch für mindestens 5450 Euro gekauft haben. Seine Strafe: zweieinhalb Jahre, er bleibt in Untersuchungshaft . Detaillierte Kenntnisse über das Geschäft, selbst Informationen über seine Gewinnmargen, hatte die Polizei mittels abgehörter Telefongespräche gewonnen. Keine Schmerztherapie

Seit März dieses Jahres verhandelt das Landgericht Saarbrücken Fälle des Drogenhandels, wobei eines der Geschäfte in der Saarlouiser Graf-Werder-Kaserne abgewickelt wurde. Gestern erging das Urteil gegen zwei Soldaten und zwei Zivilpersonen. Die höchste Strafe erhielt ein 29-Jähriger aus dem Nordsaarland. Er war nach Überzeugung der Richter Auftraggeber für einen Drogenschmuggel aus den Niederlanden. Der Kurier war am Grenzübergang Remich mit Kokain und Haschisch im Gepäck festgenommen worden. Außerdem soll er von dem 30 Jahre alten Mitangeklagten Haschisch für mindestens 5450 Euro gekauft haben. Seine Strafe: zweieinhalb Jahre, er bleibt in Untersuchungshaft . Detaillierte Kenntnisse über das Geschäft, selbst Informationen über seine Gewinnmargen, hatte die Polizei mittels abgehörter Telefongespräche gewonnen.
Keine Schmerztherapie

Arie C. wurde auch verurteilt, weil er im September 2014 mit 551 Gramm Amphetamin vor der Saarlouiser Graf-Werder-Kaserne festgenommen wurde. Er soll das Paket bei einem Soldaten abgeholt haben, der es in einem Lagerraum der Kaserne gebunkert hatte. Die Richter glaubten ihm nicht, dass er das Rauschgift für den Eigenbedarf zur Therapie seiner Schmerzen erworben hatte. Er wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Damit ist auch seine Entlassung aus der Untersuchungshaft verbunden.

Die beiden angeklagten Soldaten wurden schon Ende 2014 aus der Untersuchungshaft entlassen. Wegen seiner Beteiligung an dem Drogengeschäft in der Kaserne erhielt ein 29 Jahre alter Stabsunteroffizier eine Bewährungsstrafe von acht Monaten. Ein 24-jähriger Stabsgefreiter bekam ein Jahr und drei Monate auf Bewährung. Für diese beiden Angeklagten orientierte sich die Strafhöhe auch an der Vorstrafensituation.

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