Grünes Licht für Bordell und Spielhalle

Saarbrücken/Saarlouis · Saarbrücken will das alte Milchhof-Areal zu etwas Besserem entwickeln. Bloß zu was? Das Verwaltungsgericht hat nun entschieden, dass wegen der Planlosigkeit Vergnügungsbetriebe zuzulassen sind.

. "Wir brauchen eine ordentliche Verwaltung, wir machen das nicht mit!" Mit solch harschen Worten an die Saarbrücker Stadtverwaltung, speziell an das Stadtplanungsamt, beendete Ulrich André, Vorsitzender Richter der 5. Kammer des Verwaltungsgerichtes in Saarlouis, gestern eine Verhandlung, bei der es um die Genehmigung eines Bordells und einer Spielhalle ging. Die Stadt Saarbrücken verlor das Verfahren, das immerhin einen Streitwert von 162 000 Euro hat, sang- und klanglos. Bei dem Verwaltungsgericht hatte sich offenkundig einiger Frust über die nicht flüssige Kommunikation mit der Landeshauptstadt angestaut.

"Herumgedruckse"

Die Vorgeschichte des gestern verhandelten Falles: Eine GmbH hatte die Genehmigungen für die beiden Vergnügungsbetriebe im September und Dezember 2011 beantragt. Das Bordell (1. Stock) und die Spielhalle (Erdgeschoss) sollen in einem dreigeschossigen Mehrfamilienhaus in der Gersweiler Straße untergebracht werden. Das Anwesen befindet sich in dem Plangebiet "Alter Milchhof/Busdepot", aus dem die Stadt seit 2008 städtebaulich Hochwertiges entwickeln möchte.

Weil ein Puff und eine Daddelhalle dort nach den Vorstellungen der Planer nicht passen, lehnte die Stadt die Anträge ab und behalf sich dabei zweier Werkzeuge aus dem Baurecht: der Rückstellung eines Bauersuchens (inzwischen ist es ausgelaufen) und der sogenannten Veränderungssperre, mit der missliebige Gewerbe behelfsweise ausgesperrt werden können, bis ein gültiger Bebauungsplan vorliegt.

Das Gericht rügte in unmissverständlichen Worten die Dienstbarkeit der Saarbrücker Stadtverwaltung. Nicht nur im vorliegenden Fall, sondern "bereits seit Jahren" laufe die Justiz bei diversen Verfahren konkreten Saarbrücker Vorhaben hinterher, also Projekten, die vom maßgeblichen Stadtrat oder entscheidungsbefugten Ausschüssen beschlossen seien. Geliefert würden aber"Planungen", "fromme Absichtserklärungen" beziehungsweise "Herumgedruckse" aus der "Abteilung Wandel-Hoefer".

"Sie müssen in der Sache was bringen", forderte der Vorsitzende Richter die Vertreter der Stadt auf. Doch selbst vier erschienene Mitarbeiter waren aus dem Stand nicht in der Lage zu klären, welche konkreten Vorhaben die Stadt am Milchhof/Busdepot zu dulden gedenkt. Aus den Unterlagen des Gerichtes (das am 20. Februar auch vor Ort gewesen war) ergab sich immerhin die Aussicht auf ein Möbelhaus.

Auch ein Telefonat mit den Stadtplanern in einer Sitzungspause brachte keine Erkenntnisse - außer denen, dass "ein Raumordnungsverfahren in Arbeit" und ein Bebauungsplan im Sommer "mit allen Kräften vorangetrieben" werden solle. Das Gericht hatte den Bediensteten fünf Minuten Zeit gegeben, etwas Dienliches in Erfahrung zu bringen. Aber auch zwölf Minuten reichten nicht aus.

Leichte Entscheidung

Unter diesen Umständen fiel dem ungehaltenen Gericht die Entscheidung leicht, der Klägerin Recht zu geben. Die Stadt muss der GmbH die beantragten Genehmigungen erteilen. Begründung: Es reiche nicht, wenn die Stadt in einer Veränderungssperre aufführe, was sie alles nicht möge. Sie habe sich nicht ständig nur Luft zu verschaffen, sondern gegenüber dem Bürger die Bringschuld, konkrete Planungen vorzulegen, ein "positives Plankonzept".

Tue sie das nicht, greife der Anspruch eines Antragstellers auf Genehmigung von Vorhaben unter Maßgabe des gültigen Bebauungsplanes. In diesem Fall ist der aus dem Jahr 1979 und bezeichnet ein "Gewerbegebiet", in dem es an einem Bordell und einer Spielhalle nichts auszusetzen gibt.

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