Grubenwasser: RAG soll für Schäden geradestehen

Saarbrücken · Die RAG soll mögliche Schäden durch den geplanten Anstieg des Grubenwassers regulieren. Reicht dazu eine verbindliche Selbstverpflichtung, wie sie die Landesregierung fordert? Nein, sagen Grüne und Betroffene.

 Bergschäden wie diese von 2003 befürchten Anwohner durch Grubenflutungen. Foto: Engel-Seeber

Bergschäden wie diese von 2003 befürchten Anwohner durch Grubenflutungen. Foto: Engel-Seeber

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Die große Koalition im Saarland drängt den Bergbau-Konzern RAG zu einer verbindlichen Selbstverpflichtung, um für mögliche Schäden durch den geplanten Grubenwasseranstieg einzustehen. "Das muss schwarz auf weiß und möglichst weitreichend festgehalten sein, damit sich Betroffene auf eine justiziable Grundlage berufen können", teilten die Abgeordneten Eugen Roth (SPD ) und Thomas Schmitt (CDU ) nach einer Anhörung im Landtagsausschuss für Grubensicherheit mit. Eine mündliche Zusicherung für eine unkomplizierte Schadensregulierung reiche nicht aus. "Es braucht Klarheit für Menschen auch in der Nachbergbau-Zeit, gerade jetzt im Vorfeld des geplanten Grubenwasseranstiegs", so Roth und Schmitt.

Der Opposition und den Bergbau-Betroffenen geht eine Selbstverpflichtung der RAG aber nicht weit genug. "Das reicht nicht, wir brauchen etwas wirklich Belastbares", sagte der Sprecher der Bergbau-Betroffenen, der Nalbacher Bürgermeister Peter Lehnert (Grüne). Bergbau-Betroffene und Grüne forderten, zu diesem Zweck das Bundesberggesetz zu ändern. Das Gesetz regelt die Bergschadensvermutung: Wenn in einem Abbaugebiet durch Senkungen, Pressungen, Zerrungen oder Erdrisse ein Schaden entsteht, der ein Bergschaden sein könnte, dann wird vermutet, dass er auch tatsächlich vom Bergbau verursacht worden ist.

Die Landesregierung hofft darauf, dass das Gesetzespaket der Bundesregierung zur Fracking-Technologie Erfolg haben wird. Denn darin ist vorgesehen, auch bergbaubedingte Hebungen in die Bergschadensvermutung einzuschließen. Falls es scheitert, komme noch eine Bundesrats-Initiative infrage. Das Verfahren wäre aber langwierig und höchst komplex, heißt es im Wirtschaftsministerium. Und die Erfolgsaussichten wohl eher gering: Weder der Bund noch die Mehrzahl der Länder hätten "ein spezifisch gelagertes Interesse an der Problematik ‚Hebungsschäden infolge eines Grubenwasseranstiegs‘".

Als Alternative schlägt die Landesregierung daher vor, dass die RAG sich für den Grubenwasseranstieg der Bergschadensvermutung auch für mögliche, aber im Gesetz nicht aufgeführte Hebungen unterwirft. Grüne und Bergbau-Betroffene pochen jedoch darauf, dass die Beweislastumkehr für alle möglichen Folgeschäden eines Grubenwasseranstiegs gelten müsse; neben Hebungen seien dies auch Erderschütterungen, Ausgasungen oder Vernässungen. Dass solche Szenarien keineswegs unrealistisch seien, zeigten Erfahrungen aus Nordrhein-Westfalen. Dort, so die Grünen, hätten wegen Totalschäden infolge des Grubenwasseranstiegs Häuser abgerissen und Straßenzüge saniert werden müssen. Die Bergschadensvermutung habe in diesen Fällen nicht gegolten.

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