„Großer Respekt vor dem ganzen Team“

Saarbrücken · Die Mitarbeiter der Nachmittagsbetreuung an Schulen erfüllen eine wichtige Aufgabe. Welche Ausbildung sie vorweisen müssen, hat das Ministerium festgelegt und überprüft das, bevor eine Genehmigung erteilt wird. Dann kann der Anbieter entscheiden, wer die Leitung übernimmt.

Viele Eltern vertrauen darauf, dass ihre Kinder nach dem Unterricht in der Schule gut betreut werden. Aber welche Qualifikation müssen die Leiter eines Nachmittagsangebots mitbringen? Dieser Frage ist die SZ nachgegangen. Nach einem Wechsel an der Spitze der Nachmittagsbetreuung an der Saarbrücker Grundschule Hohe Wacht ist Kritik laut geworden, die Leiterin habe nicht die entsprechende Qualifikation und müsse auch angehende Erzieherinnen im Praktikum beurteilen, was sie aber nicht dürfe.

Zuständig für die Nachmittagsbetreuung an dieser Grundschule ist das SOS Kinderdorf in Saarbrücken . Bereichsleiterin Gabriele Obereicher weist die Kritik zurück. Die neue Leiterin sei ausgebildete Kinderpflegerin und mache berufsbegleitend eine Erzieherinnenausbildung. Sie habe viel Praxiserfahrung und sei bereits seit drei Jahren die Stellvertreterin der bisherigen Leiterin. Die sei Sozialpädagogin und jetzt in Elternzeit. Auch innerhalb des zehnköpfigen Teams der Nachmittagsbetreuung auf der Hohen Wacht werde die neue Frau an der Spitze geschätzt. "Ich habe großen Respekt vor diesem sehr engagierten und bei den Eltern beliebten Team", sagt Obereicher. 146 Kinder würden in sieben Gruppen auf der Hohen Wacht nach dem Unterricht betreut - und sie weist darauf hin, dass sich keine Eltern über die neue Leiterin beschwert hätten.

Die Beurteilung von Praktikantinnen liege jetzt in der Verantwortung der SOS-Fachkraft am Otto-Hahn-Gymnasium. Dort bietet SOS Kinderdorf auch eine Nachmittagsbetreuung an. Diese Mitarbeiterin unterschreibe die Beurteilungen nach Rücksprache mit der Leiterin auf der Hohen Wacht, erklärt Obereicher. Das sei auch vom Landesjugendamt anerkannt. Während der Ferien komme die Mitarbeiterin zur Schülerbetreuung auf die Hohe Wacht und sehe selbst, wie die Praktikanten arbeiten.

Wer das Nachmittagsangebot in einer Freiwilligen Ganztagsschule (FGTS) übernehmen will, muss nach Angaben des Bildungsministeriums einen Antrag stellen. Darin müsse auch das Personal und deren Qualifizierung aufgeführt werden. "Diese Personalisierung wird vom Ministerium geprüft und im Anschluss erhält der Maßnahmenträger einen Bewilligungsbescheid", erklärt das Ministerium. Der Träger könne dann selbst aus dem Team einen Leiter oder eine Leiterin bestimmen. Dabei müsse es sich um eine pädagogische Fachkraft handeln. Das seien zum Beispiel Lehrer/innen, Diplom-Sozialarbeiter/innen, Diplom-Sozialpädagogen/-innen oder Diplom-Heilpädagogen/-innen. Auf Antrag könnten auch Kinderpfleger/innen anerkannt werden und "Personen, die sich in einer berufsbegleitenden Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher befinden". So steht es im Förderprogramm FGTS des Saarlandes. Zum Angebot einer FGTS gehören Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung und pädagogische Freizeitangebote. In der Regel gibt es zwei Angebote bis 15 Uhr und 17 Uhr. Die Fachaufsicht über die Mitarbeiter liegt beim Träger.

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