Gondwana: Betreiber sollen mit Privatvermögen haften

Saarbrücken · Die im April vereinbarten "konstruktiven Gespräche" über ausstehende Pachtzahlungen und eine Fortführung des Gondwana-Dinosaurier- und Urzeit-Parks in Reden zwischen dem Investor und und dem Land haben in einem ersten Anlauf nicht zu einem Ergebnis geführt. Dies teilte der für den Standort Reden zuständige Wirtschaftsstaatssekretär Jürgen Barke (SPD ) der SZ auf Nachfrage mit.

Investor Matthias Michael Kuhl habe keinen konkreten Vorschlag unterbreitet, wie er die ausstehenden Pachtzahlungen - zwischenzeitlich rund 1,3 Millionen Euro - begleichen wolle. Auch habe Kuhl "fristwahrend Berufung" gegen das Urteil des Saarbrücker Landgerichtes eingelegt, das die Forderungen von Gondwana Invest gegenüber dem Land (3,9 Millionen Euro) als nicht nachvollziehbar abgewiesen und Kuhl zur Zahlung seiner Pachtrückstände verurteilt hatte. "Deshalb haben auch wir im Gegenzug unsere Klage, die zuerst nur gegen Gondwana Invest lief, erweitert auf die persönliche Haftung der beiden Gesellschafter." Die Haftung mit dem Privatvermögen ergibt sich aus der für Gondwana Invest gewählten Geschäftsform der GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Trotz dieser Entwicklung, die wie eine neue Zuspitzung wirkt, haben laut Barke beide Seiten die Fortführung der Gespräche vereinbart: "Wir wollen eine Verständigung." Für das Land gelte jedoch die Verhandlungslinie, keine Vertragseinbußen zuzulassen, insbesondere müsse es bei der vertraglich gesicherten Betreiberverpflichtung über 25 Jahre bleiben, sagt Barke.

Heute wird sich auf Antrag der Grünen der Wirtschaftsausschuss des Landtages mit dem Thema "Stand der Verhandlungen bei Gondwana und Fortführungsperspektiven" befassen.

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