Gewerkschafter warnt vor Schlupflöchern im Mindestlohn-Gesetz

Regionalverband · Ja zum Mindestlohn, und zwar ohne Wenn und Aber. Mit dieser Position hat sich jetzt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) in die Diskussion über Nutzen und Nebenwirkungen des Mindestlohns eingeschaltet. Ausnahmen seien weit schädlicher, warnt der NGG-Landeschef.

Der Landesverband der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) warnt vor Schlupflöchern beim Mindestlohn . Sie gingen zu Lasten der 6670 Langzeitarbeitslosen im Regionalverband, warnt die NGG Saar. Sie will eine Lohnuntergrenze für alle.

Die NGG Saar erteilt damit Ausnahmen beim Mindestlohn rundweg eine Absage. "Wenn Langzeitarbeitslose oder Jugendliche, die noch keine 18 Jahre alt sind, weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdienen, dann werden sie zur ,Billiglohn-Reserve' im Regionalverband", sagt NGG-Geschäftsführer Mark Baumeister. Dass die schwarz-rote Bundesregierung Ausnahmen zulassen will, mache den Mindestlohn "löchrig wie einen Schweizer Käse". Baumeister warnt: "Kommt das Gesetz wie geplant, dann können Unternehmen Langzeitarbeitslosen deutlich weniger als den Mindestlohn von 8,50 Euro zahlen - und das sogar ein halbes Jahr lang. Wer nach langer Arbeitslosigkeit die Hoffnung hat, endlich wieder einen Job zu bekommen, wird so über den Tisch gezogen." Was dann in etlichen Firmen passiere, sei klar, sagt der Gewerkschafter : "Erst einstellen, dann für einen Billig-Lohn schuften lassen und nach sechs Monaten wieder auf die Straße setzen." Baumeister befürchtet, dass Unternehmen "billige Langzeitarbeitslose " gezielt nutzen, um reguläres Personal zu ersetzen. Weitere Gefahren sieht er, sollte es eine Mindestlohn-Ausnahme für junge Arbeitneher geben. "Wenn unter 18-Jährige den Mindestlohn nicht bekommen sollen, droht ein Drehtür-Effekt: Ältere Beschäftigte würden dann von ,billigen Jungen' ausgebootet", sagt Baumeister.

Um jeden Verdrängungswettbewerb zu verhindern, müssten Ausnahmen beim Mindestlohn grundsätzlich vom Tisch. Wenn der Mindestlohn ab Januar 2015 gelte, würden davon insbesondere Beschäftigte in der Gastronomie, im Bäckerhandwerk und in den Backshops profitieren, also Branchen, für die sich die NGG starkmacht und in denen noch viele der Gewerkschaft zufolge weniger als 8,50 Euro verdienen.

Baumeisters Fazit: "Die NGG spricht für einen Großteil der Menschen, die dringend auf die einheitliche Lohnuntergrenze von 8,50 Euro warten. Es ist daher notwendig, dass die NGG künftig auch einen festen Platz in der Tarifkommission hat, die über die Anhebung des Mindestlohns entscheiden wird."

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