Gesetz verbietet Flug von Drohnen über Gefängnissen
Saarbrücken · Der Landtag hat gestern einstimmig ein Flugverbot von Drohnen über Gefängnissen verabschiedet. Verstöße sollen mit einer Geldbuße geahndet werden. Nach Angaben des Justizministeriums gelte es, das Ausspähen der Einrichtungen sowie das Einschmuggeln von verbotenen Gegenständen wie etwa Waffen aus der Luft zu unterbinden.
18.05.2016
, 20:13 Uhr
Entsprechende Vorfälle hatte es bereits in anderen Bundesländern gegeben. Daraufhin hatte Bremen im Herbst vorigen Jahres als erstes Bundesland ein Verbot von Drohnen über Justizvollzugsanstalten erlassen. Bislang gibt es allerdings noch keine Technologie zur Erkennung und Abwehr von Drohnen .