Gericht weist Klage von Bäckermeister gegen Saarbrücker Zeitung ab
Saarbrücken · Das Oberlandesgericht des Saarlandes hat die Schadensersatzklage eines Bäckermeisters gegen die "Saarbrücker Zeitung " wegen der Berichterstattung über Hygienemängel in seiner Firma abgewiesen. In den Beiträgen ging es 2009 um die damalige Großbäckerei mit 125 Arbeitnehmern und 28 Verkaufsstellen.
Berichtet wurde über die Arbeit saarländischer Lebensmittelkontrolleure und über Hygienemängel. Später wurde das Unternehmen insolvent.
Daraufhin klagte der Inhaber auf Schadensersatz von mindestens 500 000 Euro. Das Landgericht und nun auch das Oberlandesgericht haben die Klage abgewiesen. Die Richter stellten dazu fest, dass 2009 bei der Betriebsbesichtigung mit einem Lebensmittelkontrolleur eine "Vielzahl von Tatsachen" festgestellt worden seien, die "vertretbar als abstoßend und hygienisch bedenklich empfunden werden durften". Darüber habe in der Zeitung berichtet werden dürfen.