Gericht verbietet Richter die Ausübung seiner Amtsgeschäfte

Saarbrücken · . Der 33 Jahre alte Strafrichter am Saarbrücker Amtsgericht, der bei einer justizinternen Fastnachtveranstaltung einem Oberwachtmeister einen Bierkrug ins Gesicht geschlagen hat, darf seine Amtsgeschäfte vorläufig nicht mehr wahrnehmen.

Eine entsprechende Suspendierungs-Verfügung erließ jetzt das Dienstgericht für Richter beim Landgericht Saarbrücken auf Antrag des Justizministeriums. Gerichtssprecher Sigurd Wern verwies darauf, dass die Entscheidung im schriftlichen Verfahren ergangen ist. Zur genauen Begründung in diesem Fall wollte er keine Angaben machen. "Allgemein" teilte er mit, "dass eine vorläufige Untersagung der Führung der Amtsgeschäfte ausgesprochen werden kann, wenn Tatsachen außerhalb der richterlichen Tätigkeit eine solche Maßnahme gebieten, um eine schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege abzuwenden". Der Richter kann jetzt noch binnen zwei Wochen Beschwerde beim Dienstgerichtshof für Richter beim Oberlandesgericht einlegen.

Gegen den 33-Jährigen ermittelt nach der blutigen Schlägerei in einem Sozialraum der Staatsanwaltschaft seit Mitte Februar die Generalstaatsanwaltschaft wegen Verdachts der gefährlichen Körperverletzung. In diesem Zusammenhang wurde auch seine Wohnung von Kripobeamten durchsucht.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort