Gericht billigt Vorkehrungen der Stadt gegen Lärm vom FC-Sportfeld

Saarbrücken. Die Landeshauptstadt Saarbrücken hat auf dem FC-Sportfeld, wo Reserve und Jugend des 1.

FC Saarbrücken spielen, "ausreichende technische und organisatorische Vorkehrungen getroffen. . . , um den Lärmschutzbelangen der Anwohner Rechnung zu tragen".

Dies hat das Oberwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes in einem Urteil vom 7. Dezember festgestellt (Aktenzeichen: 2 A 104/12). Wie am 11. November an dieser Stelle berichtet, hatte die Stadt kürzlich eine Satzung erlassen, die das Benutzen von Druckgas-Tröten auf dem Sportfeld untersagt und den - privaten - Ordnungsdienst ermächtigt, Personen bei Zuwiderhandlungen fortzuschicken. Für viel Geld wurde die Lautsprecheranlage so verändert, dass die Durchsagen gezielt auf die Tribüne gerichtet werden und nicht mehr zur Wohnbebauung hin. Das Abspielen von Pausenmusik wurde unterbunden. Einem Hausbesitzer aus der Ottweiler Straße war das nicht genug. Er wollte noch weiter gehenden Schutz vor Lärm, unterlag nun aber vor dem Oberverwaltungsgericht.

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