Genug Barrierefreiheit für alle?

Saarbrücken · Ist ein „barrierefreies“ Gebäude dasselbe wie ein „rollstuhlgerechtes“ Gebäude? An dieser Frage scheiden sich derzeit die Geister. Kritiker sehen in der Änderung der Landesbauordnung eine Verschlechterung für Menschen im Rollstuhl.

. Die Neufassung der Landesbauordnung (LBO), die der Landtag im Juli einstimmig verabschiedet hat, stößt bei Menschen mit Behinderung auf scharfe Kritik. Grund ist, dass der Begriff der Rollstuhlgerechtigkeit weggefallen ist. Hieß es in Paragraf 50, der das barrierefreie Bauen gesetzlich regelt, bisher noch "Die Räume in den Wohnungen müssen mit dem Rollstuhl zugänglich sein", ist in der Neufassung nur noch der Begriff "barrierefrei" zu lesen.

Klaus Lessel vom "Aktionskreis Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte und Freunde Saarlouis" sieht die Neufassung der LBO "grundsätzlich kritisch": "Barrierefrei" sei etwas anderes als "rollstuhlgerecht". "Da liegen Welten dazwischen", sagt Lessel, selbst Rollstuhlfahrer, der das Beispiel eines Restaurants anführt, das zwar als barrierefrei ausgewiesen war, in dem aber eine Treppe mit 16 Stufen zu bewältigen war, um zur Toilette zu gelangen.

Es stelle sich die Frage, wieso die Behindertenverbände als Vertreter der Betroffenen bei solchen Gesetzesänderungen nicht hinzugezogen würden. So sei zwar "vieles angedacht, aber nicht fertig gedacht" worden, ärgert sich Lessel.

Dass "barrierefrei" nicht automatisch auch "rollstuhlgerecht" bedeutet, bestätigt auch das Architekturbüro Schneeweiß in Saarbrücken . So stelle die Formulierung "mit dem Rollstuhl zugänglich" ganz konkrete Anforderungen an die Bemessung von Türdurchgangsbreiten und Bewegungsflächen, "die für einen Rollstuhlfahrer deutlich größer sein müssen, um sich selbstständig bewegen zu können", erklären die Fachplaner für barrierefreies Bauen. Innerhalb der Wohnung seien die jetzt geforderten barrierefreien Anforderungen also "deutlich geringer als die für eine Rollstuhlnutzung". Es sei daher unverständlich, warum eine Rollstuhlnutzung nicht gesetzlich festgeschrieben wurde.

Die Regierungsfraktionen im Landtag können die Kritik nicht nachvollziehen. Bei der SPD-Landtagsfraktion ist man nicht der Ansicht, die Vorschriften zum Nachteil von Rollstuhlfahrern aufgeweicht zu haben. Im Gegenteil habe man mit der Aufnahme des Begriffs "barrierefrei" in die Neufassung "weitergehende Bestimmungen" eingeführt, erklärte ein Sprecher. Ziel der Änderungen sei es gewesen, "den berechtigten Forderungen behinderter Menschen" stärker als bisher Rechnung zu tragen.

Diese Ansicht teilt man auch bei der CDU-Fraktion. Der Abgeordnete Christian Gläser erklärt, mit dem Begriff "barrierefrei" werde "ein viel breiterer Personenkreis angesprochen". Auch die Zugänglichkeit nicht nur in das Gebäude , sondern auch in die Wohnungen und innerhalb der Wohnungen selbst sei durch die Einbeziehung der DIN-Norm konkretisiert worden, so dass man bei der CDU der Ansicht ist, "die Barrierefreiheit insgesamt und auch die Situation von Rollstuhlfahrer mit der Neufassung der LBO deutlich verbessert" zu haben.

Auch Wolfgang Gütlein, der Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, verweist darauf, dass eine barrierefrei zugängliche Wohnung auch für Rollstuhlnutzer "selbstständig nutzbar und auffindbar" zu sein habe. Und die Saarländische Architektenkammer ist der Ansicht, dass sich durch die Änderung keine Verschlechterung der bisherigen Vorschriften für Rollstuhlfahrer ergeben.

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